Frage an Wolfgang Gerhardt von Harald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Zusatzfrage zu meinem Fragenkomplex vom 19.11.08 (Grundbesitz für türkische Mitbewohner)
Sehr geehrter Herr Dr. Gerhard,
habe ich als Bürger Hessens die Möglichkeit bzw. das Recht, einen -nicht nur mich persönlich interessierenden Themenbereich- in den Fraktionen bzw. im Parlament
diskutieren zu lassen?
Wie muss ich vorgehen?
Herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme.
Sehr geehrter Herr Stocker,
auf Ihre Frage über "abgeordnetenwatch" vom 21.11.2008 antworte ich wie folgt:
Natürlich ist es Ihnen anheim gestellt Fragen an das Parlament zu stellen. Es besteht jedoch keine Möglichkeit auf die Tagesordnungen der Fraktionen oder des Parlaments Einfluss zu nehmen. Betreffend Ihre konkrete Frage empfehle ich Ihnen, sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Gerhardt MdB