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Frage von Reiner L. •

Frage an Wolfgang Gerhardt von Reiner L. bezüglich Wirtschaft

Wie hoch sind die ÜBERFÄLLIGEN Verbindlichkeiten (Schulden) aus Auftragsvergaben der öffentlichen Hand (bleiben wir nur bei Kommune, Kreis und Land) an Handwerksbetriebe, Dienstleister und kleine Produktionsbetriebe? Ich unterstelle hierbei eine (handels)übliche Zahlungsfrist von 4 Wochen, wie sie z.B. vom Finanzamt und anderen Ämtern den Bürgern strikt vorgeschrieben wird.
Meine Behauptung war und ist, dass die sofortige Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtung von überfälligen Forderungen den Betrieben einen warmen Liquiditätsregen bescheren würde, der viele Probleme lösen würde. Die Existenz einer fehlenden Zahlungsmoral auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber drängt sich mir aus vielen Mandantengesprächen auf. Die Antwort kann doch nur sein:
a. es gibt keine überfälligen Forderungen resp. Verbindlichkeiten - dann hat sich meine Frage erledigt.
b. es gibt sie, aber der öff. Auftraggeber, sprich der Herr/Frau Kämmerer oder Bürgermeister oder sonstiger Zahlungsbefugter will nicht - aus Überheblichkeit, aus Nachlässigkleit, aus Machtbewusstsein oder anderes (durchaus nicht polemisch gemeint!) - die Konsequenzen wären personeller Art
c. es gibt sie und der öff. Auftraggeber kann vermeintlich nicht pünktlich zahlen angesichts der Kassenlage - die Konsequenzen wären (insolvenz)rechtlicher Art wie im normalen Leben!
d. es gibt sie und der betroffene Auftragnehmer nimmt sein Recht auf Einklage der fälligen Forderung in Anspruch - Konsequenz: das macht er nur einmal und dann ist er als Auftragnehmer "weg vom Fenster"!
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Löbbers

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Löbbers,

vielen Dank für Ihre Frage zur Zahlungsmoral der öffentlichen Hand. Viele mittelständische Unternehmen machen die ernüchternde Erfahrung, dass der Staat spät zahlt und sie dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten können. Dieses Problem ist durch viele Umfragen belegt. Konkrete Zahlen zu Zahlungsrückständen sind dagegen schwer zu ermitteln. Die öffentliche Hand vergibt Aufträge im Volumen von etwa 360 Mrd. Dies bedeutet: Würden ein Prozent der Aufträge nicht rechtzeitig gezahlt, würde es sich um ein Milliardenbetrag handeln.

Dort, wo die FDP politische Verantwortung trägt, setzt sie sich für die Verbesserung der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand ein. Der baden-württembergische Wirtschaftsminister hat beispielsweise eine Beschwerdestelle eingerichtet, wo sich betroffene Unternehmen melden können, die zulange auf ihr Geld warten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Gerhardt MdB