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Wolfgang Gerhardt
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Frage von Maximilian B. •

Frage an Wolfgang Gerhardt von Maximilian B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt!

In seiner unendlichen Weisheit hat das BVerfG gestern entschieden die Highlander-Regel "Es kann nur einen geben" (siehe Seite 7 Skripte Familienrecht Prof. Dr. Fröschle Uni Siegen -> http://www2.uni-siegen.de/dept/fb05/fb5fam/dokumente/skripte/FamRII.pdf ) hinsichtlich der Vaterschaft im Abstammungsrecht abzuschaffen. (vgl.: http://www.netzeitung.de/deutschland/532656.html )

Dies ist auch notwendig um nicht hinter der wesentlich fortschrittlicheren Rechtssprechung der Justiz in Kanada, wo ein Kind zwei Mütter und einen Vater, also insgesamt drei Elternteile haben darf (vgl. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,457669,00.html ) zurückzufallen und damit international für Frauen attraktiv zu bleiben.

Daher meine Frage: Sollte man einem Kind nicht statt nur zwei Vätern (einem biologischen und einem sozialen) von Anfang an mehrere soziale Väter zugestehen?

Schließlich kann einer Mutter ja nicht zugemutet werden mit einem sozialen Vater zusammenzubleiben (zeitlich bis das Kind erwachsen ist), und schon gar nicht monogam, oder? Hier muß den Interessen der Frauen eindeutig Rechnung getragen werden. Auch könnte das Kind von allen sozialen Vätern Unterhalt verlangen! Für das Kind nur von Vorteil.

Wie soll die Neuregelung ihrer Meinung nach aussehen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bähring,

haben Sie verbindlichen Dank für Ihre Mail.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Sie bringt einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Informationsanspruch des Vaters und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes. In ihrem Antrag "Verfahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren" hat die FDP-Fraktion den Weg vorgezeichnet, den das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber nunmehr aufgibt. Zu begrüßen ist auch, dass der Vater das Recht erhalten soll, sich auch dann zu dem Kind zu bekennen, wenn der Test negativ ausfällt. Nach bisherigem Recht führte dies stets zur rechtlichen Trennung vom Kind. Die Regelungsvorschläge im angekündigten Gesetzentwurf der Bundesregierung bleiben abzuwarten. Eine Strafbarkeit heimlicher Vaterschaftstests lehnt die FDP-Fraktion ab.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Gerhardt MdB