Frage an Wolfgang Gerhardt von Erika S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Dr. Gerhardt,
da Sie der Bad Schwalbach am nächsten "liegende" FDP-Abgeordnete sind, wende ich mich mit meiner Frage an Sie.
Seit Tagen rauscht der Blätterwald, alles redet nur noch von den Aussprüchen des Aussenministers Westerwelle. Nun kam heute sein neuester Vorstoss gegen den Sozialstaat. Die Sanktionen für Hartz4 Empfänger sollen verschärft werden.
Nun besteht ja schon von Anfang an die Möglichkeit, die Zahlungen für Arbeitslose bis auf Null zu kürzen. ( http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf -Seite 62). Und da frage ich mich doch, wie soll das noch verschärft werden?
Eine Kürzung der Bezüge um 100 % bedeutet ja nicht nur völliger Entzug der Lebensgrundlage, also nichts mehr zu essen, zu trinken oder anzuziehen. Sondern es bedeutet auch Verlust der Wohnung. Wenn man nun jemanden in die Obdachlosigkeit entlässt, ihm nichts mehr zu essen gibt und ihm (gerade im Winter) auch noch die Möglichkeit nimmt sich einen Mantel zu kaufen so hat dieser Mensch nicht mehr viele Möglichkeiten. Es gibt nicht überall Tafeln oder Kleiderkammern, dieser Mensch kann also nur noch betteln, stehlen oder sterben. Kein wirklich angenehmer Zustand.
Es würde mich (und nicht nur mich) doch sehr interessieren, wie Ihre Partei sich eine Verschärfung dieses Zustandes vorstellt. Entschuldigen Sie bitte, wenn mir in diesem Zusammenhang Sachen wie "Pranger", "Hungerturm" oder "Scheiterhaufen" einfallen. Aber kann man den Zustand absoluter Armut (in einem der reichsten Länder der Welt) noch steigern?
Welche Sanktionen wolle Sie also ganz konkret noch einführen? Da die Aussagen von Herrn Westerwelle etwas schwammig sind würde mich Ihre Meinung zu dem Thema sehr interessieren.
Mit freundlichen Grüssen
Erika Scherwing
Sehr geehrte Frau Scherwing,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworte:
Es ist richtig, dass es heute bereits Sanktionsmöglichkeiten gibt. Verweigert ein Hilfeempfänger beispielsweise die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, werden die Leistungen um 30 Prozent der Regelleistung, bei der ersten Wiederholung um 60 Prozent und bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung um 100 Prozent (also auf Null) gemindert.
Die FDP will diesen Sanktionskatalog nicht verschärfen. Uns geht es vielmehr um die bessere Durchsetzung bereits vorhandener Sanktionsmöglichkeiten, d.h. die Sanktionen, die wir haben, müssen auch in allen Kommunen genutzt werden. Denn unser Ziel ist es, die Hilfe auf die wirklich Bedürftigen zu konzentrieren.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze nehmen wir zum Anlass, um im System der sozialen Sicherung mehr Fairness zu erreichen. Das Ergebnis muss eine gerechte Balance zwischen den Leistungsempfängern und den Leistungsgebern in unserer Gesellschaft sein.
In der Hoffnung, das Missverständnis ausgeräumt zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Gerhardt MdB