Frage an Wolfgang Gerhardt von Eberhard K. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag!
Wie stehen Sie zum Thema Wehrpflicht? Soll sie abgeschafft oder beibehalten werden?
Ihre verteidigungspolitische Sprecherin scheint der Auffassung zu sein, für die Abschaffung der Wehrpflicht müsse das Grundgesetz geändert werden. Aber Art. 12a GG sagt nur, dass der Gesetzgeber die Männer zur Wehrpflicht rufen kann. Das Gesetz sagt aber nicht, dass er dies tun muss! Daraus folgt doch ganz zwanglos, dass der Gesetzgeber auch das Wehrpflichtgesetz ohne Grundgesetzänderung aufheben kann. Sehen Sie das auch so für den Fall, dass Ihre Partei die Wehrpflicht abschaffen will?
Freundliche Grüße!
Eberhard Kunz
Sehr geehrter Herr Kunz,
Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de vom 31. August 2009 habe ich erhalten.
Sie haben die Auffassung der FDP, vertreten durch meine Kollegin und sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Birgit Homburger, wiedergegeben. Die Wehrpflicht abzuschaffen hieße, den entsprechenden Artikel 12a aus dem Grundgesetz zu streichen. Hierfür wäre -wie für alle Grundgesetzänderungen- eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages nötig.
Die FDP hingegen spricht sich seit dem Jahr 2000 dafür aus, die Wehrpflicht auszusetzen. Eine Aussetzung des Vollzuges der Wehrpflicht bedürfte keiner Grundgesetzänderung, sondern könnte im Zuge eines einfachen Beschlusses der Bundesregierung realisiert werden. Aus diesem Grunde hat die FDP in den letzten Wahlperioden des Deutschen Bundestages wiederholt Anträge in den Bundestag eingebracht, in denen die Aussetzung der Wehrpflicht gefordert wird. Den letzten diesbezüglichen Antrag füge ich Ihnen zur Kenntnis bei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Gerhardt MdB