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Wolfgang Gerhardt
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Frage von Kenneth S. •

Frage an Wolfgang Gerhardt von Kenneth S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt,

leider habe ich auf meine folgende Frage, von keinem Politiker hier bei abgeordnetenwatch eine Antworterhalten und würde mich daher sehr freuen, wenn Sie mir die Frage bbeantworten würden.

Seit der schrecklichen Tat von Winnenden, scheint es so, dass diverse Politiker darauf pochen, biometrische Sicherungen zur Sicherung von Schusswaffen zur Pflicht zu machen.

Der Chaos Computer Club wie auch die TV Sendung Plusminus hat aber mehrfach nachweisen können, wie unsicher biometrische Systeme sind und wie einfach man einen Fingeradruck nachmachen kann.

Quelle 1: http://www.ccc.de/biometrie/
Quelle 2: http://www.youtube.com/watch?v=aBm-WsJ2U1c

Hinzu kommt die Diskussion zur EInführung zusätzlicher Sicherungen, wei die der Fa. Armatix, die aber in einem Test der Zeitschrift Visier in weniger als 2 Minuten mit einfachen Mitteln geknackt werden konnten und der Sicherungsbolzen so ohne den Pistolenlauf zu beschädigen entfernt werden konnte.
Hier zu leider keine Quelle, da die Fa. Armatix gleich nach erscheinen des Testberichtes eine Unterlassungsklage erwirkt hat, den Bericht zu verbreiten.

Somit stellt sich die Frage, aus welchen Gründen, pochen soviele Politiker auf Systeme, die so einfach zu umgehen oder zu knacken sind?
Derzeit sehen die Vorschläge wie eine Kollektivstrafe an alle legalen Waffenebesitzer aus, was an Diskriminierung grenzt.

Das nachrüsten biometrischer Systeme, die Neuanschaffung von biometrisch gesicherten Waffenschränken oder die Anschaffung dieser biometrischen Zusatzsicherungen, wären mit so hohen Kosten verbunden, dass der Schiesssport nur noch besser betuchten Menschen ausgeführt werden könnte, da sich normalverdiener diese Systeme schlichtweg nicht leisten könnten.

Mit frendlichen Grüssen
Kenneth Smith

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Smith,

haben Sie verbindlichen Dank für Ihre Mail. Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

Das deutsche Waffenrecht wurde bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal verschärft und es ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den schrecklichen Amoklauf von Winnenden oder den Vierfachmord von Eislingen nicht verhindert. Kein Gesetz kann schützen, wenn es nicht beachtet wird. Die große Koalition plant nun weitere Verschärfungen des Waffenrechts. Unter anderem ist geplant, biometrische Sicherungen einzuführen, sobald dafür Systeme zugelassen sind.

Sie sprechen unter Verwendung des Beispiels der biometrischen Sicherungen ein Grundproblem an, das sich ergibt, wenn nach einem Ereignis wie dem schrecklichen Amoklauf von Winnenden und Wendlingen, die Politik öffentlichkeitswirksam schnelle Lösungen präsentieren möchte. Bei zahlreichen der nun präsentierten Regelungen zur Verschärfung des Waffenrechts ist, wie bei den vergangenen Verschärfungen, der davon ausgehende Sicherheitsgewinn fraglich. Auf Antrag der FDP-Bundestagsfraktion wurde daher zunächst einmal der Fortgang der Umsetzung der geplanten Verschärfungen gestoppt und es wird aufgrund dieses FDP-Antrages im Innenausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung zu den nun vorliegenden Plänen der Regierungskoalition durchgeführt. Zur Wirksamkeit der biometrischen Sicherungssysteme hatte der zuständige Fachsprecher der FDP-Bundestagsfraktion, der Abgeordnete Hartfrid Wolff, im Übrigen auch bereits eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich an dem Überbietungswettbewerb zur erneuten Verschärfung des Waffenrechts nicht beteiligt. Mit Verschärfungen trifft man in erster Linie die redlichen, legalen Waffenbesitzer, Jäger, Sportschützen oder Sammler historischer Waffen. Die FDP lehnt einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei Delikten mit Schusswaffen eingesetzten Waffen aus legalem Besitz. Deshalb fordert die FDP, den illegalen Waffenbesitz einzudämmen, indem eine Abgabe illegaler Waffen bis zum Stichtag 31.12.2009 straffrei gestellt wird. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Ein weiterer entscheidender waffenrechtlicher Ansatz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist aus Sicht der FDP die Beseitigung der Vollzugsdefizite. Das bedarf einer personell und ggf. materiell besseren Ausstattung der Behörden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Gerhardt MdB