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Wolfgang Gerhardt
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Frage von Andreas K. •

Frage an Wolfgang Gerhardt von Andreas K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt,
nachdem gemäß der jüngsten Informationen davon auszugehen ist, dass die große Koalition die angkündigten Verschärfungen zum Waffenrecht im Bundestag durchsetzen wird, stellt sich mir die Frage, ob sich die FDP-Fraktion im Bundestag lediglich auf eine Ablehnung des zu erwartenden Gesetzes beschränkt, ober ob Ihre Fraktion, bzw. Ihre Partei auch bereit ist, die verfassungsrechtlichen Interessen der pauschal kriminalisierten, bzw. für unsittlich gehaltenen Bürger auch an anderen Stellen zu vertreten und z.B. die Grundgesetz-Konformität des zu erwartenden Gesetzeswerks prüfen zu lassen? Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob Sie willens sind, die in zahlreichen (auch öffentlichen) Foren geäußerte Hoffnung zahlreicher Bürger zu erfüllen, im Fall einer künftigen Regierungsbeteiligung, dieses Gesetzeswerk dann auch wieder zurückzunehmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Kemme

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kemme,

haben Sie verbindlichen Dank für Ihre Mail auf die ich wie folgt antworte:

Das deutsche Waffenrecht wurde bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal verschärft und es ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden oder den Vierfachmord von Eislingen nicht verhindert. Kein Gesetz kann schützen, wenn es nicht beachtet wird.

Die FDP lehnt einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen darüber hinaus lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei Delikten mit Schusswaffen eingesetzten Waffen aus legalem Besitz. Deshalb fordert die FDP, den illegalen Waffenbesitz einzudämmen, indem eine Abgabe illegaler Waffen bis zum Stichtag 31.12.2009 straffrei gestellt wird. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und hofft dabei im Interesse der Sicherheit auf die Unterstützung der anderen Fraktionen.

Die Forderung nach einem zentralen Waffenregister ist Rechtslage der EU. Allerdings sollten wir ehrlich zugeben: das Waffenregister hätte keine der erschreckenden Straftaten in den vergangenen Monaten verhindert.

Von verschiedener Seite wurde ein Totalverbot privater Schusswaffen gefordert. Das Beispiel aus Großbritannien, wo 1997 nach einem Amoklauf eines 43jährigen in Dunblane alle Handfeuerwaffen in Privatbesitz verboten wurden, zeigt, dass damit die Schusswaffenkriminalität nicht nachhaltig eingedämmt werden konnte. Wer ein generelles Verbot von Waffen in Privatbesitz fordert, sollte klar sagen: Dann kann es keinen Schützenverein, keine Sammler historischer Waffen und keinen Jäger mehr geben. Ob diese Zerstörung des Vereinslebens einen Sicherheitsgewinn bedeutet, das darf wohl bezweifelt werden. Jäger und Schützen zu kriminalisieren, hält die FDP vor diesem Hintergrund für absurd.

Einige Stimmen fordern, die Schusswaffenverwahrung in Privathaushalten zu unterbinden. Das ist eine Wiedergänger-Debatte, die bereits nach dem Attentat von Erfurt geführt wurde. Selbst mit besserer Sicherheitstechnik wären solche zentralen Waffendepots in Randlagen ein verlockendes Ziel für Kriminelle. Das zeigt gerade die Tat von Eislingen, vor der ins dortige Schützenheim eingebrochen wurde.

Der entscheidende waffenrechtliche Ansatz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist aus Sicht der FDP die Beseitigung der Vollzugsdefizite. Wir brauchen regelmäßige Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen. Vergleichbar mit der Überprüfung durch den Schornsteinfeger im Privathaushalt oder des Wirtschaftskontrolldienstes bei Gewerberäumen sollten die Ordnungsbehörden die sichere Aufbewahrung der Waffen überprüfen. Das bedarf aber einer personell und ggf. materiell besseren Ausstattung dieser Behörden. Regelmäßige Kontrollen auf breiter Basis, die bei Verstößen den konsequenten Entzug der Waffenbesitzkarte zur Folge haben, dürften sich recht rasch als wirksames Abschreckungsinstrument gegen den fahrlässigen Umgang mit den Aufbewahrungsvorschriften herausstellen. Das Sanktionssystem hierzu muss ggf. angepasst werden.

Jenseits aller politischer Vorschläge muss jeder von uns aber auch erkennen und eingestehen: wenn ein Mensch zu solch grausamen Taten entschlossen ist, dann hält kein Gesetz ihn auf. In erster Linie benötigen wir deshalb eine Kultur des stärkeren Hinsehens. Gewalt- und Kriminalprävention brauchen einen höheren Stellenwert auch bei staatlichem Tun. Es muss besser wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Gerhardt MdB