Frage an Wolfgang Fiedler von Wilfried M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Fiedler,
Herr Schleußinger von der Kaderleitung des Innenministeriums hat behauptet (jedoch nicht glaubhaft gemacht), daß man bei der Entscheidung zugunsten des Herrn Dipl. Soz. Päd. Stephan Kramer (seit 1.12.2015 Präsident des Landesamtes für den Verfassungsschutz) den Entscheidungsspielraum ermessens- und rechtsfehlerfrei genutzt und auch die Mitglieder der PKK vorher umfassend informiert habe (1).
Wie sehen Sie das?
Spielte das GG-Prinzip der Bestenauslese -für Sie nachvolllziehbar- eine Rolle?
Falls auch Sie da nicht überzeugt sein sollten:
Warum fiel die Wahl ausgerechnet auf den frisch gebackenen Sozialpädagogen?
Wurden die Entscheidungsträger womöglich doch getäuscht bezüglich seiner angeblichen - in der Öffentlichkeit gerüchteweise gestreuten- Qualifikationen als "Jurist" und "Volksswirt" (vgl. die unbeantworteten Fragen vom 28.11.2015, Link 2)?
Was wäre dann zu tun?
Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) Schreiben vom 14.12.2015 http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF15122015.pdf
2) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fiedler/question/2015-11-28/19917