Frage an Wolfgang Drexler von Helmut E. bezüglich Innere Sicherheit
Hallo Herr Landtags-NSU II-Untersuchungs-Ausschuss-Vorsitzender Drexler!
Im Vorfeld zu der Zeugen-Anhörung des von Ihnen geleiteten NSU II-UNTERSUCHUNGS-AUSSCHUSS vom Mo.,19.2.2018, kam es zu strafbaren Morddrohungen gegen Sie und den Ausschuß sowie einen Zeugen (Paragrafen 105, 106, 241 StGB).
Beweis-Link:
https://m.bild.de/regional/stuttgart/landtag-baden-wuerttemberg/drohung-brief-nsu-ausschuss-54857390.bildMobile.html
Welche Reaktionen zeigt der wehrhafte Rechtsstaat als Antwort gegen diese rechtsextremistischen Terrorakte?
Zieht der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich?
Gibt es eine Belohnung zur Täter-Ergreifung durch den Landtag?
Mit bestem Dank für die schnelle Antwort und freundlichen Grüssen
E.
Sehr geehrter Herr E.,
haben Sie im Namen des Ausschussvorsitzenden Wolfgang Drexler MdL vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Arbeit des Untersuchungsausschusses "Rechtsterrorismus/NSU BW II".
Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen mitteilen, dass die Polizei in dieser Sache Ermittlungen aufgenommen hat. Für das Ermittlungsverfahren ist grundsätzlich die Staatsanwaltschaft in Stuttgart zuständig. Ob eine Übernahme durch den Generalbundesanwalt erfolgt, entzieht sich unserer Kenntnis.
Die Auslobung einer Belohnung durch den Landtag ist bislang nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Marco Mayer
Erster Staatsanwalt
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Untersuchungsausschuss „Das Unterstützerumfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und Fortsetzung der Aufarbeitung des Terroranschlags auf die Polizeibeamten M. K. und M. A. (Rechtsterrorismus/NSU BW II).“
Landtag von Baden-Württemberg
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