Frage an Wolfgang Drexler von Elisabeth M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Drexler!
Sie haben am 25. Juli 2007 so für das Projekt S 21 geworben: „Sie wissen, dass es eine Verwaltungsgerichtsentscheidung gibt, die deutlich gemacht hat, dass der Kopfbahnhof bei dem zunehmenden Verkehr ab dem Jahr 2015 überlastet ist und nur der Durchgangsbahnhof für die nächsten hundert Jahre einen erheblichen Zuwachs zulässt. ... Das heißt, dieser Kopfbahnhof wäre in den nächsten zehn Jahren an der Kapazitätsgrenze – nichts wäre mehr möglich –, während der Durchgangsbahnhof erheblich größere Durchgänge von Verkehren zulässt. Das ist höchstrichterlich festgestellt und wird auch von keinem Gutachter bestritten.“
http://www.landtag-bw.de/wp14/plp/14_0029_25072007.pdf (S.1838/28 von 98)
Am 28.1.2011 hat Verkehrsministerin Tanja Gönner Folgendes veröffentlicht:
http://www.direktzu.de/stuttgart21/messages/29824#id_answer_30682
Re: Pflichtenheft für Kapazität in der Spitzenstunde 07:00 - 08:00h
„Sehr geehrter Herr Schneider,
die Projektbeschreibung enthält ein Betriebsprogramm, das nicht auf die Spitzenstunde abstellt. Die Forderung, den Nachweis für eine Kapazitätssteigerung um 30% in der Spitzenstunde zu führen und dies mittels eines Stresstestes zu belegen, ist neu und wurde erst in der Schlichtung seitens des Aktionsbündnisses erhoben. ...
Aufgrund der aktuellen Verkehrsprognosen ist bezogen auf die Spitzenstunde kein verkehrlicher Bedarf für ein Mehrangebot von 30 Prozent zu erwarten. Es ist ein Ergebnis der Schlichtung, dass Bahn und Land dennoch bereit sind, die Forderung des auf die Spitzenstunde bezogenen Kapazitätsnachweises zu erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Gönner - Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr“
Meine Frage an Sie: War Ihnen 2007 diese Projektbeschreibung und dieses Betriebsprogramm bekannt?
Sehr geehrte Frau Müller,
die Projektbeschreibung seitens des Landes - also die Forderungen des Landes bezüglich der Leistungsfähigkeiten der neuen Bahninfrastruktur - orientiert sich an den zu erwartenden Kapazitätsanforderungen. Es war mir bekannt, wie dies in meinen Ausführungen 2007 ersichtlich ist, dass die Leistungssteigerungen, die das Land einfordert, durch die Einrichtung des Durchgangsbahnhofes erfüllt werden können und dass die Kapazitäten auch eines durch zusätzliche oberirdische Zulaufgleise erweiterten Kopfbahnhofs unterhalb der Leistungssteigerungen eines Durchgangsbahnhofes bleiben würde. Die exakte Verteilung der Kapazitätssteigerungen zwischen Spitzenstunde und sonstiger Betriebszeit war damals insofern berücksichtigt, als dies - wie es auch Ministerin Gönner ausführt - an den Bedürfnissen orientiert ist, die durch die Verkehrsprognosen ermittelt werden.
Exakte Kenntnisse über geplante Betriebsprogramme hatte ich damals nicht, da verbindliche Planungen der Betriebsprogramme zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlagen. Auch die Forderung, in der Spitzenstunde eine Kapazitätserweiterung um 30% zu ermöglichen, war damals nicht Gegenstand der Debatte.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Drexler.