Frage an Wolfgang Drexler von Tobias S. bezüglich Kultur
Auf was alles soll in Zukunft die Rundfunkgebühr für ARD, ZDF und GEZ noch erhoben werden, nachdem sie nun schon ab nächstes Jahr für E-Mail verlangt werden wird?
Zur Erläuterung:
Ab 1. Januar 2007 wird auch für Internet-PCs nach dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die volle Rundfunkgebühr verlangt, weil mit jedem Internet-PC jederzeit auch die Internet-Angebote von ARD und ZDF abgerufen werden könnte.
Damit verlangen ARD, ZDF und GEZ die Rundfunkgebühr auch z.B. für private E-Mail, für das Herunterladen von wichtigen Software-Updates, für Informationsseiten gemeinnütziger Organisationen oder für das Aufsuchen von www.kandidatenwatch.de, weil diese Dinge einen Internet-Zugang voraussetzen. Denn - wie gesagt - wer einen Internet-Zugang hat, "könnte" auch zu ARD und ZDF surfen. Für dieses "könnte" muß gefälligst Rundfunkgebühr an die GEZ gezahlt werden, und so haben wir ab nächstes Jahr in Deutschland die "Rundfunkgebühr für E-Mail" - ohne Rundfunkgebühr kein Internet und kein E-Mail (siehe auch www.ts-studio.net/gez/).
Ich kenne viele Privatleute, die keinen Fernseher haben und für die der Internet-PC zum sog. "Erstgerät" wird, die also ab nächstes Jahr die volle Rundfunkgebühr zahlen müssen, obwohl sie keinen Fernseher besitzen. Hinzu kommen Selbständige, Freiberufler, kleine Firmen, Kirchengemeinden und gemeinnützige Organisationen bei denen normalerweise auch kein Fernsehempfänger herumsteht, weil sie sich nämlich die Rundfunkgebühr sparen wollen.
Entgegen realitätsferner Beteuerungen von Landespolitikern wird es in der täglichen Praxis sicherlich darauf hinauslaufen, daß sobald ein PC und ein Telefonanschluß im gleichen Haus vorhanden sind - ob der PC anschließbar ist oder nicht -, ein(e) provisionshungrige(r) Rundfunkgebührenbeauftragte(r) Ärger machen und die Hand aufhalten wird.
Sehr geehrter Herr Speidel,
Vielen Dank für Ihre Frage. In einem Brief vom 4. März 2006 hatte ich Ihnen ja bereits meine Position dargestellt, nachdem Sie mir geschrieben hatten. Deshalb verweise ich auf diese, bereits erfolgte schriftliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Drexler