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Wolfgang Aldag
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Frage von Christa B. •

Frage an Wolfgang Aldag von Christa B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Aldag,

Sind Sie der Meinung, dass dir Würde des Menschen unantastbar bleiben muss? Sind Sie der Meinung, dass jeder die Freiheit haben muss, selbst über seinen Körper entscheiden zu können?

Ich habe meine erstes Kind impfen lassen. Nun - Jahre später - habe ich herausgefunden, dass er im ersten Lebensjahr so oft schwerst krank (Anfälle von Krämpfen, Erbrechen, Bewusstlosigkeit) war, nachdem er geimpft wurde. Die Ärztin hielt es nicht für nötig, dies als Verdachtsfall einer Impfreaktion dem Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Dazu ist sie allerdings verPFLICHTet.

Wäre es nicht sinnvoll, vor Einführung einer Impfpflicht, erst einmal die Pflicht der Meldung von Verdachtsfällen umzusetzen? Denn nur, wenn dies der Fall ist und die Verdachtsfälle auf einen Zusammenhang zum Impfen untersucht werden können, können aussagekräftige Studien erstellt werden. So, wie es seit Jahrzehnten läuft, ist es eine Verfälschung der Untersuchungsergebnisse.

Bitte, denken Sie darüber nach! Die Befürchtung vieler ist es, dass dies nur der Anfang einer generellen Impfpflicht ist, die ungeachtet von Impfnebenwirkungen, möglichst viele treffen soll.

BITTE!!!

Freundliche Grüße,
Ch. B.

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Sehr geehrte Frau B.,

zu ihrer Anfrage bzgl. der Impfpflicht gegen Masern möchte ich ihnen beginnend grundsätzliche antworten: für mich endet die Freiheit des Einzelnen dort, wo der Gesundheitsschutz des anderen anfängt. Da einige Menschen sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können oder schlicht noch zu jung für die ersten Schutzimpfungen sind, liegt es an allen anderen Mitmenschen sich zu impfen. Denn ab einer Impfquote von 95% greift der sogenannte Herdenschutz. Diese Impfquote wird bei Masern nicht erreicht. Daher halte ich die Kopplung des Kitabesuchs mit einer Masernimpfung für sinnvoll.
Dass Ärztinnen und Ärzte Impfschäden gemäß den gesetzlichen Vorgaben melden, davon gehe ich zuerst einmal aus. Zumindest habe ich bisher keinen Grund für die Annahme, dass die Ärzteschaft hier in Größenordnungen rechtswidrig handelt und ihre Pflichten vernachlässigt. Soweit ich das Überblicke stehen mögliche Impfschäden in keinem Verhältnis zum gesellschaftlichen Nutzen von Impfungen und dem dadurch ermöglichten Ausrotten von Krankheiten. So tragisch sie im Einzelfall auch sein mögen. Und zu ihrer generellen Beruhigung: eine allgemeine Impfpflicht über die Masernimpfung hinaus steht nicht zur Debatte.

Beste Grüße Wolfgang Aldag

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