Frage an Wolfdietrich Thürnagel von Jarka P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Thürnagel,
Das Grundgesetz enthält in Art. 140 in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer Verfassung den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze hierfür hat der Bund aufzustellen.
Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit dieser Verfassungsauftrag endlich erfüllt wird?
Guten Tag
Danke für ihr Interesse.
Ich möchte für diese elementare Frage des Zusammenleben von allen Menschen in unserem Land gemeinsam bestimmen lassen.
Die, seit der Weimarer Republik, entscheidend veränderten Rahmenbedingungen erfordern eine grundlegende Neu Ausrichtung unseres Zusammenleben.
Heute werden die Sozialleistungen der Kirchen z. B. Aus Steuermitteln geleistet.
Kitas. Krankenhäuser. Friedhöfe. Etc.
Die Gesellschft soll nach Gesetzen geregelt sein die wir verstehen und akzeptieren können. Das sollte nicht für alle Ewigkeit stehen.
So konnte , vor 1000 Jahren, niemand das sozialverhalten am transportablen Telefon bewerten. Eine humane Menscheit wird auch entsprechende Gesetzgebung bestimmen.
Kirchen, in der althergebrachten Art, sollten für alle privat existieren dürfen ( allg. RELIGIONSFREIHEIT)
Außerhalb der Legislative. Der Judikative. Evokativer
Liebe Grüsse W. Thürnagel