Frage an Wolf-Dietrich Rost von Christian M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Rost,
gestern ist publik geworden, dass die novellierte STVO "entschärft" werden soll im Bezug auf die Strafen bei 21Km/h (sic!) zuviel innerorts.
Werden sie diese Entschärfung durch das Verfassungsorgan des Bundesrates mittragen? Wenn ja, warum?
Wenn ja, bitte ich auch um eine Erläuterung warum es es ihrer Ansicht nach nicht bestraft werden soll, da 21 Km/h zuviel innerorts ja ganz offensichtlich eine mehr als erhebliche Übertretung ist.
Falls die Begründung sein sollte, dass zu viele ihren Führerschein verlieren könnten, bitte ich auch um eine Aufwägung der Verkehrtoten durch überhöhte Geschwindigkeit.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
C. M.
Sehr geehrter Herr Möller,
für Fragen steht Ihnen gern mein Wahlkreisbüro unter der E-Mailadresse: kontakt@wolfdietrichrost.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf-Dietrich Rost