Frage an Wolf Bauer von Holger F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bauer,
im Rahmen der demografischen Wandels ist es notwendig das die Bundesregierung Maßnahmen ergreift die dem gegensteuert.
Nun habe ich ein paar Fragen dazu:
1.Wenn in Deutschland zu wenige Kinder geboren werden, warum müssen die Kosten für ein künstliche Befruchtung, bei den ersten 3 Versuchen zur Hälfte und nachher komplett von den zu künftigen Eltern übernommen werden und dies auch nur wenn man verheiratet ist?
Würden Sie einer kompletten Kostenübernahme durch die Krankenkassen zustimmen damit mehr Kinder geboren werden? Auch bei unverheirateten Paaren?
2.Ein anderer Weg wäre die Aufnahme von Menschen aus anderen Ländern allerdings sind hier bei die Einreisebestimmungen eine hohe Hürde. Hinzu kommt noch die unzureichende Integrationsbemühungen der Bundesregierung.
Würden Sie für eine leichtere Integration und besser Förderung die Migranten stimmen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Wählergruß
Holger Förster
Sehr geehrter Herr Förster,
herzlichen Dank für Ihre Eingabe.
Die Regeln zur Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung wurden durch die Gesundheitsreform 2004 neu gestaltet. Diese hatte zum Ziel, die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen neu zu regeln. Es sollte sichergestellt werden, dass die notwendigen medizinischen Leistungen allen Versicherten weiterhin zur Verfügung stehen. Auf Grund der angespannten finanziellen Situation war es erforderlich, verschiedene Leistungsbeschränkungen vorzunehmen, die sich auch in dem von Ihnen angesprochenen Themenkreis niedergeschlagen haben.
Die finanzielle Lage der Gesetzlichen Krankenkassen hat sich bedingt durch die demografische Entwicklung und die fortschreitende medizinische Entwicklung nicht wesentlich verbessert. Daher wird gegenwärtig keine Möglichkeit gesehen die Kosten der künstlichen Befruchtung komplett zu übernehmen.
Da die Erfolgsaussichten der künstlichen Befruchtung nach dem dritten Versuch immer geringer, spricht dies für die Beschränkung der von den Gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmenden Versuchsanzahlen.
Der besondere rechtliche Stellenwert der Ehe als eine Lebensbasis für ein Kind trägt dem Kindeswohl mehr Rechnung als eine nichteheliche Partnerschaft. Deswegen halte ich die Beschränkung der Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung auf Ehepaare für gerechtfertigt.
Zu Ihrer zweiten Frage: Integrationsangebote wurden durch das Zuwanderungsgesetz geschaffen. Herzstück sind Integrationskurse zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse sowie zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland. Damit leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Integration.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Bauer