Frage an Wolf Bauer von Nico K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Bauer,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage.
Ich glaube aber, dass man das ALG II nicht unbedingt an die Renten koppeln müsste. Denn soviel ich weiß, gibt es Mindestrenten. 5 Euro Erhöhung zum 1.7.08 decken bei weitem nicht die höheren Kosten wie z.B. Energie-und Lebensmittelpreissteigerungen sowie die MwST-Erhöhung um 3%. Welche die Armen sehr hart traf. Kann man da nicht eine höhere Erhöhung beschließen?
Der VRS kann auch für Ältere Sondertarife beschließen. Warum ist für RentnerInnen Geld da, die z.B. 2000 Euro Rente bekommen? Nicht aber für einen ALG II Bezieher der gerademal 347 Euro bekommt? Ich weiß nicht, ob der VRS für die verbilligten Rentnertickets einen Ausgleich erhält? Wenn doch, so finde ich, sollte das unbedingt nach Einkommen und nicht nach dem Alter gehen.
Sehen Sie das anders? ALG II Bezieher sollten doch mobil sein?
Mit freundlichen Grüßen
Nico Klimmt
Sehr geehrter Herr Klimmt,
generell ist die Frage der Höhe des Arbeitslosengeldes II sehr umstritten -- allerdings gibt es auch einige Missverständnisse, die teilweise unwidersprochen im Raum stehen:
Einige der von Ihnen genannten Mehrkosten sind nur indirekt für Bezieher des Arbeitslosengeldes II spürbar. So werden Heizkosten von der zuständigen Behörde übernommen und können beispielsweise Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen erstattet werden. Insofern sehe ich keine Notwendigkeit, in die Preisgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs einzugreifen -- zumal ich es in der Praxis für schwer durchführbar halte, Fahrpreiskontrollen mittels Rentenbescheiden durchzuführen. Auch sind die Dinge des täglichen Bedarfs nach wie vor mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % belegt.
Darüber hinaus betone ich noch einmal: Das Arbeitslosengeld II dient der Existenzsicherung für Arbeitssuchende. Wichtigstes Ziel bleibt die Vermittlung von Arbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wolf Bauer