Frage an Wolf Bauer von maria r. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Dr. Bauer,
ich bin Rentnerin, 97 Jahre, Rentenhöhe 629,- Euro, Rentenerhöhung ca 6,-- Euro,
ich führe hier keine Klage über die versprochene Rentenerhöhung, sondern habe eine ganze andere Frage:
ich bin alleinstehend, leiste mir mit 97 Jahren eine Haushaltshilfe und will es richtig machen, das heißt: zahle Lohn, zahle Versicherung und zahle Lohnsteuer etc, das reicht aber offensichtlich nicht (mehr), jetzt informiert mich das Finanzamt wohl pflichtgemäß über "gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung ….. und Sicherheitsauthentifizierung bei Übermittlung…..", dann folgen etliche engzeilig geschriebene Hinweise und die Forderung, ich soll zukünftig die Bescheinigungen elektronisch übermitteln, es folgt der Hinweis, dass ich eine Software benötige, in der ELSTER-Funktionalitäten enthalten seine, Softwareprodukte seien im Internet zu finden, freundlicherweise bietet man mir auch als eine Lösung das Elster-Online-Portal an…, es geht dann noch weiter,
meine Frage: Was haben Sie sich bei der gesetzlichen Regelung - bezogen auf "kleine" Bürger und ältere Menschen als Arbeitgeber dabei gedacht? Was empfehlen Sie mir? Etwa die Inanspruchnahme eines aus meiner Sicht teuren Steuerberaters, oder einen PC Kurs mit Anschaffung der notwendigen Ausstattung? Auf Ihre Antwort warte ich mit Spannung.
Maria Rödiger
Sehr geehrte Frau Rödiger,
ich habe mich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung gesetzt, um Ihr Anliegen zu klären. Dort wurde mir gesagt, dass es sich bei der Aufforderung, Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben zu müssen, um ein Versehen handelt und Sie das Schreiben als nichtig ansehen sollen. Sie können also nach wie vor Ihre Steuererklärung wie gewohnt in Papierform einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wolf Bauer