Frage an Wolf Bauer von Reinhard K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Welchen Standpunkt vertreten Sie in Ihrer Partei zur Besteuerung der Nach-, Sonn- und Feiertagszuschläge ?
Sehr geehrter Herr Klaus,
das deutsche Steuerrecht steht wie nirgendwo sonst auf der Welt für Komplexität, Unübersichtlichkeit, überhöhte Steuersätze und verfestigte Besitzstände. Es ist leistungshemmend und führt zu Ungerechtigkeit und Staatsverdrossenheit bei Bürgern und Betrieben, Arbeitsnehmern und Unternehmern. Die CDU ist der Auffassung, dass das deutsche Steuerrecht nicht mehr reformierbar ist und tritt daher für einen steuerpolitischen Neuanfang unter den Prämissen „einfach“ und „gerecht“ ein. Den Umbau des Steuersystems wollen wir durch mehrere Schritte erreichen: Wir werden die Ausnahmen weitestgehend beseitigen und im Gegenzug die Grundfreibeträge erhöhen und die Steuersätze absenken. Wir müssen aber auch so ehrlich sein und sagen, dass für eine Netto-Entlastung angesichts der Krise der öffentlichen Haushalte vorerst kein Spielraum besteht. Es gilt daher: Vereinfachung vor Entlastung. Daher haben wir uns unter anderem vorgenommen, den Eingangssteuersatz auf 12 %, den Spitzensteuersatz auf 39 % zu senken und einen Grundfreibetrag für jede Person von 8.000 € einzuführen – im Gegenzug ist daran gedacht, innerhalb von sechs Jahren den Abbau der Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen zu realisieren. Unser Steuerkonzept muss als Ganzes gesehen werden, denn nur so ist zu erkennen, dass es ehrlich, ausgewogen und transparent ist und schlussendlich zu mehr Wachstum und Arbeit führen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolf Bauer