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Frage von Axel W. •

Frage an Wolf Bauer von Axel W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Bauer,

aus eigenem Erleben möchte ich folgendes Problem ansprechen:

Im Jahr 2003 wurden in Deutschland rund 105.000 künstliche Befruchtungen vorgenommen. Die Zahl halbierte sich dann nahezu auf rund 59.000 nachdem die Bundesregierung die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung 2004 auf 50 Prozent gesenkt hatte (Gesundheitsmodernisierungsgesetz - GMG). In der Folge wurden 2004 6.000 künstlich gezeugte Kinder geboren, 2003 waren es noch rund 16.000 (Q: Deutsches In-vitro-Fertilisations-Register).

Eine künstliche Befruchtung kostest z.B. ca. 5.000 bis 6.000 Euro pro
Versuch (Q: http://www.kinderwunschzentrum-mainz.de ). Wie schon gesagt, übernehmen die Krankenkassen 50% der Kosten für die ersten drei Versuche. Ich bin eine Ausnahme, denn ich setze Leib und Leben für meine Heimat ein. Ich bin Berufssoldat – mein Dienstherr (Deutschland) zahlt nichts hinzu, da er nur meine „Wehr- bzw. Dienstfähigkeit“ im Auge hat (da geht man gern nach Afghanistan in den Einsatz und wird vom Bundestag gelobt).

Bei den hiermit verbundenen finanziellen Belastungen (noch einmal: drei Versuche kosten zwischen 7.000 und 18.000 Euro) sind auch dem größten Kinderwunsch Limitationen auferlegt. Wenn die Politik die sinkenden Geburtenzahlen wirksam bekämpfen will, so sollten doch auch (und vielleicht in erster Linie) diejenigen unterstützt werden, die sich tatsächlich ein Kind wünschen. Ich schlage daher eine Übernahme der nicht durch die Krankenkassen erstattungsfähigen Anteile als staatliche Förder-Leistung o.ä. vor.

Sozusagen „Kinderbauprämie“ statt „Wohnungsbauprämie“ (ich werde keine Rechte auf diesen Solgan erheben...)

Schizophren ist: wir geben pro Jahr ca. 250 Mio. Euro für
Schwangerschaftsabbrüche aus sozialer Indikation aus. Dagegen stehen nur 80 Mio. Euro, die durch das GMG eingespart wurden (Q: Deutschen Institut für Gesundheitsrecht).

Welche Meinung vertreten Sie zu diesem Problem? Was kann getan werden?

Vielen Dank für die investierte Zeit!

Axel Weber, Mendig

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ein Ziel der Gesundheitsreform 2004 war die Neuordnung der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, damit sollte sichergestellt werden, dass die notwendigen medizinischen Leistungen allen Versicherten weiterhin zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation war es daher erforderlich, verschiedene Leistungseinschränkungen vorzunehmen. So wurde unter anderem der Anspruch auf künstliche Befruchtung (Altersgrenze, Eigenanteil von 50%) eingeschränkt.

Da sich die finanzielle Lage der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts bisher nicht wesentlich verändert hat, wird gegenwärtig auch keine Möglichkeit gesehen, diese Maßnahme wieder rückgängig zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf Bauer