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Frage von Hermann Josef N. •

Frage an Wolf Bauer von Hermann Josef N. bezüglich Gesundheit

Ich war heute zu einer Augenuntersuchung mit Beratung. Für den grauen Star gibt es 2 Linsen, die eine wird von der Krankenkasse übernommen , komplett mit der Operation, Die gelbe Linse die teurer ist, wird von der Kra- kenkasse nicht übernommen und auch nicht die Operationskosten, obwohl die Op-Kosten gleich sind. Der Patient will also eine bessere Versorgung und die Mehrkosten übernehmen aber der Arzt kann es nicht machen, weil er sonst Vertragsbruch begeht. Was ist das für eine unsinnige Regelung. Die Krankenkasse hat also keine Mehrkosten wie ist das mit dem normalen Verstand zu erklären?

mit freundlichen Grüßen
H.J.Nettesheim

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Sehr geehrter Herr Nettesheim,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bei den von Ihnen angesprochenen Linsenimplantaten handelt es sich um sogenannte Intraokularlinsen. Hierbei kann man zwischen sogenannten monofokalen (Einstärken) und multifokalen (Mehrstärken) Intraokularlinsen unterscheiden. Sie dienen als Ersatz für die getrübte Linse des Patienten bei grauem Star.

Gesetzlich Versicherte haben allgemein einen Anspruch auf die medizinisch notwendige Versorgung. Im Falle des grauen Stars ist das konkret die operative Entfernung der getrübten Augenlinse und der Einsatz eines Linsenimplantates. Hierbei besteht allerdings nur ein Anspruch auf die Versorgung mit einer monofokalen Linse. Die verbleibende Fehlsichtigkeit kann durch eine Sehhilfe (z. Bsp. Brille) ausgeglichen werden, deren Kosten in diesen Fällen gem. § 34 Abs. 2 SGB V von den Gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmen sind. Ein Anspruch auf eine ärztliche Behandlung des grauen Stars unter Verwendung einer multifokalen Intraokularlinse besteht hingegen grundsätzlich nicht.

Es besteht auch nicht die Möglichkeit, dass sie eine solche Versorgung durch ihren Vertragsarzt bekommen, wenn sie die anfallenden Mehrkosten übernehmen. Die Versorgung mit entsprechenden Linsenimplantaten ist sozialversicherungsrechtlich ein untrennbarer Bestandteil der vertragsärztlichen Behandlung. Für die vertragsärztliche Behandlung nach § 28 SGB V gibt es aber derzeit keine Mehrkostenregelung.

Für Ihre Verärgerung über diesen Zustand habe ich Verständnis. Auch ich bin der Auffassung, dass die derzeitige Regelungslage unglücklich ist. Leider kann ich aber derzeit auch keine Änderung in Aussicht stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf Bauer