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Wolf Bauer
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Frage von Martin S. •

Frage an Wolf Bauer von Martin S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bauer,

zwecks Recherche zum Thema, könnten Sie vielleicht ein paar konkrete Beispiele nennen, wo man im Internet "Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen" finden kann?

Da Sie offensichtlich den Text der vorangehenden Antwort von Ihren Kollegen kopiert haben, wüßte ich auch gern, wie Ihre persönliche Meinung zum Thema Online-Durchsuchungen aussieht.

Können Sie mir weiterhin erläutern, was Kinderpornographie mit Terrorismus zu tun hat? Es sollte ja ein direkter Zusammenhang bestehen, da beides neuerdings in einem Atemzug genannt wird.

Warum muss es eigentlich für die Online-Durchsuchung eine gesetzliche Grundlage geben? Die Geschichte zeigt doch, dass es auch ohne geht.

Mit freundlichen Grüßen,
Martin Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich Online - Durchsuchungen. Wie ich bereits in meiner Antwort vom 06.09.2007 deutlich gemacht habe, unterstütze ich grundsätzlich die Forderung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, dem Bundeskriminalamt im Kampf gegen den Terrorismus und Kinderpornographie die Online - Durchsuchung gesetzlich zu erlauben.

Zwischen Terrorismus und der Kinderpornographie besteht zwar kein inhaltlicher Zusammenhang, jedoch spielt in beiden Fällen das Internet eine tragende Rolle für die Kommunikation der Täter untereinander. Daher sind Terrorismus und Kinderpornographie besonders relevante Beispiele für die mögliche Anwendung von Online - Durchsuchungen.

Hinsichtlich Ihrer Frage, warum es für Online – Durchsuchungen einer gesetzlichen Grundlage bedarf, ist folgendes zu sagen: Eine Online – Durchsuchung stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung dar. Ein solcher darf nur aufgrund einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage erfolgen. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31.01.2007 lässt sich aus den derzeitigen Regelungen der Strafprozessordnung keine Ermächtigungsgrundlage für Online - Durchsuchungen ableiten. Folglich ist der Gesetzgeber gefordert, eine solche zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolf Bauer, MdB