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Frage von Armin M. •

Frage an Wolf Bauer von Armin M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Dr. Bauer,

ich habe nur zwei Fragen:

Was genau verstehen Sie unter dem derzeit vieldiskutierten Begriff „Online-Durchsuchung"?

Befürworten Sie diese Maßnahme oder lehnen Sie diese ab?

Mit freundlichen Grüßen,
Armin Meier

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meier,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Online-Durchsuchungen“.

Das Internet hat sich zu einem modernen und oft genutzten Mittel der Tatvorbereitung für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt muss deshalb rasch in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. Ein unverzichtbares Instrument ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Hochprofessionelle Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle und schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online-Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen muss selbstverständlich gewahrt bleiben.

Ich unterstütze deshalb grundsätzlich die Forderung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, dem Bundeskriminalamt im Kampf gegen den Terrorismus und Kinderpornographie die Online-Durchsuchung gesetzlich zu erlauben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolf Bauer