Frage an Wolf Bauer von Michael M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kollege Bauer,
Sie werden demnächst über das Gesetz zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA) abstimmen und sind im Gesundheitsausschuss Bereichterstatter für Ihre Fraktion. Als Beschäftigter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe ich folgende Frage: Wie stehen Sie zu der geplanten Abschmelzung der Bundeszuschüsse für die DAMA?
In § 12 Abs. 3 wird grundsätzlich anerkannt, dass die Aufgaben nach § 2, Absätze 2 - 4 eines dauerhaften Bundeszuschusses bedürfen. Benannt sind hier Bundesaufgaben, deren Finanzierung dauerhaft abzusichern ist. Dem wird ein allerdings ein gedeckelter Festbetrag nicht gerecht.
Darüber hinaus widerspricht die anteilige Finanzierung dieser Aufgaben mit abnehmenden Pauschalbeträgen gem. § 12, Absatz 2 in den Jahren 2008 - 2011 dem dauerhaften bundesunmittelbaren Sicherstellungsauftrag.
Im Ergebnis führt die vorgelegte Finanzierung nach § 12 in ihrer Unabwägbarkeit zu einer erheblichen Gefährdung der Arbeitsplätze.
Vor diesem Hintergrund ist es für mich auch nicht ersichtlich, warum in dieses Gesetzesvorhaben der Haushaltsausschuss nicht einbezogen wurde, obwohl das gesamte Vorhaben mit deutlichen finanziellen Risiken zu Lasten der DAMA und somit perspektivisch zu Lasten des Bundes behaftet ist.
Ein weiteres Problem sehe ich in der Gefährdung der besonderen Therapierichtungen durch die geforderte 100%ige Gebührenfinanzierung, die von vielen kleinen und mittelständischen Firmen dieses Bereiches nicht getragen werden kann. Hierfür sind weiter ergänzende Bundeszuschüsse notwendig, um die führende Rolle Deutschlands auf dem Gebiet der pflanzlichen, homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel weiter zu gewährleisten.
Ein freundlicher Gruß
von
Michael Maßler
(Apotheker)
Sehr geehrter Herr Maßler,
vielen Dank für Ihre Frage vom 27.04.2007 bezüglich der Einrichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA).
Wie Sie richtig bemerken, ist hierbei unter anderem geplant, die Finanzierung der Zulassungsstelle zu verändern. Bisher wurde das BfArM – soweit notwendig – aus Bundesmitteln finanziert. Künftig soll die DAMA im Bereich der Zulassung von Arzneimitteln vollständig über Gebühren der Arzneimittelhersteller finanziert werden. Für allgemein gesundheitssichernde Maßnahmen zum Nutzen des Gemeinwohls (z. Bsp. Überwachung der Arzneimittelsicherheit) sollen Bundesmittel von 2008 -2011 abgestaffelt (20, 13 Mio. € auf 12, 14 Mio. €) und ab 2012 jährlich in Höhe von 10,61 Mio. € zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund, dass das BfArM 2006 Bundesmittel in Höhe von 21,466 Mio. € in Anspruch genommen hat, ist diese geplante Finanzierung als ungenügend anzusehen. Mit den geplanten Bundesmitteln dürfte eine unabhängige und sachgerechte Risikobewertung von Arzneimitteln nach Markteintritt kaum möglich sein. Dieser kommt aber gerade bei beschleunigten Zulassungsverfahren – ein Ziel des Vorhabens – ein besonders hoher Stellenwert zu. Daher lehne ich die geplante Verringerung der Bundesmittel ab.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Wolf Bauer