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Frage von Yvonne S. •

Frage an Wolf Bauer von Yvonne S. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Bauer!

Ich bin Mutter von 4 Kindern, habe aus Mangel am Betreuungsangeboten in der vergangenen Zeit nie arbeiten können. In der DDR habe ich einen Männerberuf gelernt, indem mich hier niemand einstellen wollte. Das ist nun 17Jahre her. Solange habe ich schon keine Drehmaschine mehr gesehen.

Da mein Mann Unterhalt an seine Kinder aus 1.Ehe bezahlen muß und uns somit alle steuerlichen Vorteile inkl. der Kinderfreibeträge meiner Kinder gestohlen wurden, beziehen wir nun HartzIV. Somit habe ich die Pflicht, mich um Arbeit zu bemühen. Meine Tochter ist aber nur v. 9-14Uhr im KIGA. Nach Abzug des Arbeitsweges bleiben mir max. 5Std zum Geld verdienen. Wieviel könnte ich verdienen? Fr.Hansen (Arbeitsamt Kall) hat meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt gleich Null gesetzt, da ich einen Männerberuf habe, 17Jahre Hausfrau war und nur Halbtags arbeiten kann. Ich würde auch nie soviel Geld verdienen, um vom HartzIV wegzukommen. Deshalb wollte ich ein Fernstudium (Webdesign) machen, um zeitlich unbegrenzt von zu Hause zu arbeiten, trotzdem für meine Kinder da zu sein. (Es gibt keine Halbtagsbildungsangebote) Dazu stellte ich beim Arbeitsamt Kall einen formlosen Antrag zur Kostenübernahme. Der wurde bisher nur mündlich abgelehnt (Ich bat um schriftl.). Warum wird mir nicht geholfen, damit ich beruflich meinen Weg gehen kann? Will die Arge uns denn noch 10 Jahre lang unter die Arme greifen? Es werden soviele Webdesigner gesucht und ich habe schon viele Chancen verpasst. Da ich einen Männerberuf habe und 17Jahre Hausfrau war, habe ich jetzt eigentlich keinen Beruf mehr. Es heißt doch immer "Fördern und Fordern". Wenn man bedenkt, daß ich immerhin 4 Kinder in Deutschland zu Welt gebracht habe, werde ich doch ziemlich mies behandelt, für diese Leistung. Wer wundert sich da über die sinkende Geburtenrate? Mütter sollten nach ihrer Erziehungsarbeit, egal wie lange, spezielle Hilfen bekommen. Ich rede hier nicht vom HartzIV, sondern von Chancen, wie Ausbildung.

Warum bekomme ich keine Hilfe?

MfG y.Schmitz

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schmitz.

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. April, in dem Sie Ihre persönliche Situation schildern und um Unterstützung bei Fortbildungsmaßnahmen seitens der Agentur für Arbeit für Sie bitten. Leider fehlen mir für die Beantwortung Ihrer Frage einige Angaben, um dezidiert sagen zu können, welche Möglichkeiten Sie haben und welche rechtlichen Rahmenbedingungen auf Sie zutreffen. Lassen Sie mich trotzdem an dieser Stelle einige generelle Anmerkungen machen, die Ihnen vielleicht weiterhelfen können:

Die staatliche Unterstützung in dem von Ihnen angesprochenen Kontext lässt sich in drei verschiedene Bereiche (Weiterbildung, Förderung der Berufausbildung und Förderung zu beruflichen Weiterbildung) einteilen. Die diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben finden sich in Sozialgesetzbuch III, § 48-77.

Unter Weiterbildung versteht der Gesetzgeber verschiedene Seminare oder ähnliches, welche durch die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten bessere Berufschancen versprechen. Als Voraussetzung muss gewährleistet sein, dass sich durch die Teilnahme an diesen Weiterbildungsmaßnahmen die Eingliederungsaussichten in der Berufswelt verbessern und diese Maßnahmen von der Agentur für Arbeit vorgeschlagen worden ist oder diese damit einverstanden ist.

Die Berufsausbildung ist förderungsfähig, wenn sie staatlich anerkannt ist und es sich dabei um eine Erstausbildung handelt. Es gibt auch noch weitere Voraussetzungen oder Einschränkungen, deren Erläuterung aber an dieser Stelle zu weit führen würde.

Der für Sie vielleicht interessanteste Bereich – die berufliche Weiterbildung – wird mitfinanziert, wenn der Betroffene zwar über einen Berufabschluss verfügt, den Beruf aber aus verschiedenen Gründen über einen langen Zeitraum nicht mehr ausüben konnte, bzw. einer ungelernten Tätigkeit nachgegangen ist und die erlernte Tätigkeit somit ohne entsprechende Weiterbildung nicht mehr ausüben kann. Allerdings ist damit nicht die Finanzierung eines umfassenden, neuen Studiums gemeint, sondern in der Regel kompaktere Maßnahmen.

Inwieweit in Ihrem Fall die Möglichkeit einer Umschulung oder beruflichen Weiterbildung im Bereich des Webdesigns besteht, vermag ich nicht zu beurteilen. In dieser Angelegenheit kann Ihnen aber sicherlich Ihr Berater bei der Agentur für Arbeit Auskunft erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolf Bauer