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Frage von Philipp R. •

Frage an Wolf Bauer von Philipp R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Bauer,

Sie haben für das Antidiskriminierungsgesetz gestimmt. Dazu habe ich ein paar Fragen:

1. Sind Sie konsequent und somit für eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen auch wenn es um die Wehrpflicht geht?

2. Sind Sie konsequent und somit für ein Verbot von Frauenparkplätzen?

3. Wie passt das Frauenquorum in der CDU mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung zusammen?

Vielen Dank im Voraus.

Herzliche Grüße
Philipp Rütz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rütz,

das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist im Wesentlichen eine Konkretisierung des Artikels 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz) in Verbindung mit einer EU-Richtlinie. Dazu ist anzumerken, dass es Ziel des Gleichheitsgrundsatzes ist, die öffentliche Gewalt zu verpflichten, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln. Damit wird nicht die Ungleichbehandlung oder Diskriminierung überhaupt verboten. Der Gleichheitsgrundsatz fordert lediglich, dass eine (Un-) Gleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss. Insofern sehe ich keinen Widerspruch zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen. Beispielsweise dient die Einrichtung von Frauenparkplätzen dem Schutz von Frauen vor Gewalt, Vergewaltigung oder Raub und nicht der Diskriminierung von Männern und ist somit in meinen Augen nachvollziehbar begründet. Sollten Sie sich allerdings in Ihrem persönlichen Unrechtsempfinden bei den von Ihnen aufgeworfenen Fragen in Ihren Rechten verletzt fühlen, steht Ihnen natürlich der Rechtsweg frei, dies zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolf Bauer