Frage von Christof W. • 27.02.2006
Antwort von Winfried Scheuermann CDU • 04.03.2006
Sehr geehrte Frau Weisenbacher, eigentlich möchte ich diese Frage erst beantworten, wenn das Interessenbekundungsverfahren abgeschlossen ist.
Sehr geehrte Frau Weisenbacher, eigentlich möchte ich diese Frage erst beantworten, wenn das Interessenbekundungsverfahren abgeschlossen ist.
Sehr geehrter Herr Kupper, ich meine, wir sollten jetzt mal das Nachtfahrverbot für LKW´s ab 12 t auf der B 10 und B 35 zwischen der A 81 und der A 5 abwarten, ehe wir diskutieren, wie wirksam ein solches Nachtfahrverbot wirklich sein kann.
Sehr geehrter Herr Stein,