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Winfried Scheuermann
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Frage von Bernhard L. •

Frage an Winfried Scheuermann von Bernhard L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr MdL Scheuermann,

am 13.5.09 erklärten Sie im Landtag zur Frage möglicher Kostensteigerungen bei dem Projekt Stuttgart 21 - über einen Betrag von 3,076 Mio. € hinaus - folgendes: "Meine Damen und Herren, wir müssten eigentlich den Glauben an alle Ingenieure und Betriebswirtschaftler verlieren, wenn wir sagen würden, es komme zu noch höheren Kostensteigerungen als 50 %." (bezogen auf 3,076 Mrd. €).

Der Bericht der Wirtschaftsprüfer für die Schlichtung vom 24.11.10 hat nun ergeben: "Die Ende 2008/Anfang 2009 fertig gestellten Kostenschätzungen der von der DB mit der Genehmigungsplanung beauftragten Fachplaner beliefen sich auf eine Summe der Baukosten von € 3.927,1 Mio."

Dabei waren noch nicht die Planungskosten (laut DB vom 10.12.09: 547 Mio. €) sowie die "Nominalisierung" (Inflationsrate; laut DB vom 10.12.09: 322 Mio. € ) eingerechnet. Nimmt man diese Kosten dazu, lagen die bis Ende 09 prognostizierten Kosten für S 21 somit bei mindestens 4,8 Mrd. €. Erst Ende ´09 wurden die Kosten der DB auf 4,1 Mrd. € "runtergerechnet".

Fest steht damit, dass die Deutsche Bahn zu der Zeit, als der Landtag die Haushaltsmittel für S 21 bewilligte (18.2.09) und dem Finanzierungsvertrag vom 2.4.09 zustimmte (13.5.09) von Kosten für S 21 iHv. 4,8 Mrd € ausging. Diese Zahlen hat die DB aber dem Landtag verheimtlicht. Denn der Landtag ging bei seinen Beschlüssen zu S 21 von Kosten von 3,076 Mrd. € aus. Im Finanzierungsvertrag vom 2.4.09 heisst es sogar ausdrücklich, dass eine Kostensteigerung um mehr als 1 Mrd. € ein unwahrscheinlicher Fall sei (§ 8 Abs. 3 lit. c)). Der Landtag hat somit niemals in Kenntnis der von der DB tatsächlich prognostizierten Kosten dem Projekt zugestimmt, die bereits weit über den "Risikopuffer" bei 4,5 Mrd. € hinaus reichten.

Wie bewerten Sie heute Ihre eingangs zitierte Rede vor dem Landtag am 13.5.09?

Fühlen Sie sich durch die Deutsche Bahn betrogen?

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Ludwig
(Rechtsanwalt)

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Antwort ausstehend von Winfried Scheuermann
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