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Winfried Mack
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Frage von Christine W. •

Frage an Winfried Mack von Christine W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Woher haben Sie die Info, dass die gesetzlichen Krankenkassen dieTaxikosten zum impfzentrum übernehmen? Ich habe eine andere Info bekommen

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Sehr geehrte Frau Wildgans,

meine Aussage bezog sich auf folgenden Beschluss des GKV-Spitzenverbands:

„Darüberhinaus hat der GKV-Spitzenverband den Krankenkassen empfohlen, in Fällen, in denen die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht durch ein mobiles Impfteam oder durch anderweitige Maßnahmen der Bundesländer (z.B. Impfbusse) sichergestellt wird, Fahrkosten für das medizinisch notwendige Transportmittel für anspruchsberechtigte Versicherte im Sinne des § 60 SGB V, insbesondere für Versicherte nach § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V, bis zum nächst erreichbaren Impfzentrum zu übernehmen. Sollte ein Taxi oder ein höherwertiges Transportmittel erforderlich sein, bedarf es zum Nachweis des medizinisch erforderlichen Transportmittels einer Verordnung einer Krankenbeförderung von der sonst behandelnden Ärztin oder dem sonst behandelnden Arzt. Fragen zur Umsetzung richten Sie bitte an Ihre bzw. die zuständige Krankenkasse.“

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Mack MdL

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