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Frage von Martin B. •

Frage an Winfried Mack von Martin B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter MdL Mack,

wie ich der Drucksache 13 / 5032 des Landtages von Baden-Württemberg entnehmen kann, sind Sie der Berichterstatter der Petition 13/5542 „Umleitungsführung während der Renovierung der OD Königshofen im Zuge der B 290“.
Ferner kann ich den Drucksachen des Landtages entnehmen, dass die 107. Sitzung des Landtages am 2. Februar 2006 19 Tagesordnungspunkte umfasste, wobei der Tagesordnungspunkt „18 Petitionen“ wiederum insgesamt aus 136! einzelnen Eingaben bestand, über die abgestimmt wurde.
Haben Sie als Berichterstatter daher nicht eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe?
Wie konnten Sie dieser Aufgabe gerecht werden, wenn Sie es nicht einmal für nötig erachteten sich mit den betroffenen Menschen vor Ort zu unterhalten?
Wurde hier das Petitionsrecht nicht nur der Form halber gewahrt?
Werden Bürgerrechte dadurch gewahrt, dass Eingaben am grünen Tisch entschieden werden - ohne dass sich ein vom Volk gewählter Vertreter blicken lässt und mit den Leuten spricht?
Wozu brauchen wir ein Länderparlament von 120 Abgeordneten, wenn sich keiner - weder Sie als der zuständige Berichterstatter noch der Abgeordnete des Main-Tauber-Kreises MdL Dr. Wolfgang Reinhart oder sonst jemand - um die Menschen vor Ort kümmert?
Werden so im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Bürgerechte gewahrt oder wurden wir da nicht einfach nur als unbedeutend abgewunken?

Ich bin auf Ihre Antwort gespannt!

Mit freundlichen Grüßen aus Königshofen

Martin Breuner

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