Frage von Gerald H. • 05.05.2010
Frage an Winfried Mack von Gerald H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Mack,
meine Frage richtet sich an das Thema "Aufhebung Immunität" eines Landtagsabgeordneten.
In der Geschäftsordnung des Landtags findet man keine Verfahrensordnung für Anträge auf Aufhebung der Immuniät eines Abgeordneten.
Kann der Landtagspräsident eigenmächtig, dh, ohne den Immunitätsausschuß zu informieren, einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gegen einen Abgeordneten in einer Strafsache, die keinen Bezug zur Mandatstätigkeit hat, abweisen?
Für die Beantwortung wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Hauke
Antwort von Winfried Mack CDU • 07.05.2010
Sehr geehrter Herr H.,
die Ihrem Anwalt mitgeteilte Rechtsauskunft des Herrn Landtagspräsidenten teile ich.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Mack