Frage an Winfried Hermann von Felix S. bezüglich Verkehr
Ihre Antwort finde ich zu Mager; "Das Projekt wird daher wie geplant und genehmigt gebaut. Allerdings ist es mir gelungen, zumindest am Flughafen mit einem 3. Gleis und mit dem Regionalbahnhalt in Stuttgart-Vaihingen als Umsteigebahnhof zwei wesentliche Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Planungen zu erreichen. Ob der Kopfbahnhof bleibt und wenn ja mit wie vielen Gleisen, wird sich zeigen."
Der Volksentscheid ist unter einer sehr fragwürdigen Informationslage und mit einer komplizierten Fragestellung gelaufen. Vor allem sagt der Volksentscheid nichts darüber aus, wie Stuttgart 21 gebaut werden soll. Soll das wirklich "wie geplant" gebaut werden, oder haben Sie keine Ideen, wie man das laufende Projekt wenigstens weiter nachbessern muss?
Muss nicht der Erhalt des Kopfbahnhofes jetzt geplant werden, damit die Anlagen nicht nur auf Verschleiß genutzt werden und die Verknüpfung Tunnel - Kopfbahnhof ordentlich geplant wird?
Eine Reduzierung der Gleise im Tunnel, um breitere Bahnsteige zu schaffen, nimmt keiner Baufirma einen Auftrag, ermöglicht aber durch echten Brandschutz mehr Sicherheit.
Wäre es nicht geboten, dass die Grünen stärker zwischen Landtagsfraktion und Partei unterscheiden? Eine Fraktion muss sich an einen Koalitionsvertrag halten, den evt. eine Partei billigt. Aber bleibt nicht eine Partei ihrem Programm verpflichtet, so dass diese alle außerparlamentarischen Mittel nutzen müsste, das Projekt zu stoppen oder wenigstens nachzubessern? Könnten Grüne Bürgermeister nicht auch Klagen gegen das Projekt anstreben und weiterhin zur Teilnahme an allen Demos aufrufen?
Sehr geehrter Herr S.,
im Vorfeld der Volksabstimmung 2011 gab es ausreichende Möglichkeiten, sich über das Projekt Stuttgart 21 zu informieren. Sämtliche Unterlagen der Schlichtung stehen öffentlich zur Einsichtnahme bereit; in einer landesweit breit angelegten Informationskampagne mit zahlreichen Veranstaltungen und unzähligen Medienberichten hatten alle Interessierten die Gelegenheit, sich zu informieren und eine Meinung zu bilden.
Das Land ist – wie ich schon ausgeführt habe – nicht Bauherr, sondern finanziert einen Teil der entstehenden Kosten mit. Die Frage, was und wie gebaut wird, wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geklärt und entschieden. Hier haben auch Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Stellungnahmen und Einwände vorzubringen, was vielfach geschehen ist. Zusätzlich fand für den Filderbereich unter der grün-roten Landesregierung ein breit angelegtes Bürgerbeteiligungsverfahren statt.
Stuttgart 21 hat im Landtag, beim Bund, in der Stadt Stuttgart und im Verband Region Stuttgart in jeder Abstimmung eine Mehrheit erhalten. Abschließend wurde zusätzlich, obwohl Stuttgart 21 bereits demokratisch legitimiert war, die Volksabstimmung durchgeführt. Diese war nicht kompliziert, sondern verfassungskonform. Es wurde ausdrücklich erläutert, dass diejenigen, die den Ausstieg wollen, „Ja“ sagen mussten. Eine wissenschaftliche Begleitstudie belegt, dass lediglich ca. 1 % der Abstimmenden die Frage nicht verstanden hat. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für alle politischen Gremien und Verantwortlichen im Land bindend.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Hermann