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Winfried Hermann
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Frage von Dierk N. •

Frage an Winfried Hermann von Dierk N. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Hermann,

ich entnahm dem "Spiegel-Kandidaten-Check", dass Sie "die Filterung von Inhalten im Internet oder die Einführung von Zugangssperren für bestimmte Internetseiten" grundsätzlich ablehnen.

Könnten Sie mir diese Haltung erläutern. Gerne würde ich hierbei von Ihnen auch wissen, ob diese Haltung auch für den Bereich der "Offline-Medien" gilt,

mit besten Grüßen

DHN

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Norden,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. September 2009.

Grundlegend möchte ich dazu zunächst feststellen: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Aber das Internet ist auch kein bürgerrechtsfreier Raum. Ja, die grüne Bundestagsfraktion hat dem Gesetz zur Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie geschlossen die Zustimmung verweigert.

Dies geschah aus folgenden Gründen:
Die Listenerstellung und "Sperrung" von Internetseite geschieht ohne jede richterliche Kontrolle. Allein das Bundeskriminalamt (BKA) entscheidet darüber. Das eingerichtete Expertengremium beim Datenschutzbeauftragten kann die richterliche Kontrolle nicht ersetzen. Das BKA erhält - ohne jede Änderung des BKA-Gesetzes - erweiterte Befugnisse: Es darf präventiv tätig werden und es schafft durch die Erstellung der Listen eine ständige Beschlagnahmemöglichkeit für die Polizei. Durch die "Sperrungen" werden die Bilder nicht gelöscht, sondern sind nur schwerer zu finden. Jeder kann die "Sperren" binnen Sekunden umgehen. Die Gefahr der "Sperrung" von Seiten ohne kinderpornografischen Inhalt steht im Raum: Listen aus Skandinavien zeigten, dass nur max. zwei Prozent der Liste tatsächlich Kinderpornografie enthielt. Um solche "Kollateralschäden" zu vermeiden, reicht die vierteljährliche Kontrolle der Listen durch die Experten niemals aus. Die Provider werden verpflichtet, eine "Sperr"infrastruktur aufzubauen, die geeignet ist, auch andere Seiten als solche mit Kinderpornografie zu "sperren". Ab jetzt wird die Inhaltesperrung für die Provider technisch also machbar und zumutbar sein. Bereits während des Gesetzgebungsprozesses wurde seitens der Großen Koalition auch laut über Sperrung von Glückspiel oder urheberrechtsverletzenden Inhalten nachgedacht.

Und schließlich: Durch das Gesetz wird kein einzelner Kindesmissbrauch verhindert!

Um Kinderpornographie zu bekämpfen, benötigen wir ganz andere Maßnahmen,
wie:

* die Aufdeckung und Vermeidung von sexuellem Missbrauch und Ausbeutung,
* die Identifizierung der Opfer, deren Schutz und Rehabilitation,
* die Strafverfolgung der Täter und ihrer Netzwerke, das bedeutet
auch: das tatsächliche Löschen der Inhalte im Netz und nicht nur
deren Unsichtbarmachen.

Selbstverständlich wollen wir eine konsequente Verfolgung und Beseitigung von kinderpornografischem Material in der Offline-Welt.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Winfried Hermann, MdB

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