Frage an Winfried Bausback von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Prof. Bausback,
ich komme auf Ihre Antwort vom 4. Oktober 2016 (1) zurück. Sie teilten damals mit, dass in Bayern von Seiten der Justiz keine Pilotprojekte existieren, die Exploration von Probanden auf Video aufzuzeichnen. Es bestünden in Bayern auch keine derartigen Überlegungen.
Mich interessiert zuächst, wie Sie ermittelt haben, daß es angeblich in (ganz) Bayern "keine derartigen Übelegungen" gegeben habe.
Hatten Sie womöglich von der hohen Warte des Ministers aus geschrieben und ignoriert, daß der Gedanke im Grunde in Bayern (nämlich in Bayreuth) geboren wurde, nachdem sich StA Thomas JANOVSKY 1999 öffentlich nachlesbar dafür eingesetzt hatte, daß die Videografie von Zeugenvernehmungen -zum SCHUTZ DES ZEUGEN- auch das Verhalten des Vernehmers erfassen sollte (2)?
Thüringens Landesbeauftragter für den Datenschutz hat sich nun mit Schreiben vom 5.3.18 meiner veröff. Argumentation (2005: zum SCHUTZ DES PROBANDEN ALS ZEUGE in eig. Sache) angeschlossen und die Frage, ob der Gesetzgeber zur Durchsetzung eines Rechtsanspruches tätig werden sollte, an die Ärzte zurückgegeben(3)
Kennen Sie einen einzigen namhaften bayer. Psychiater, der sich heute noch einem Pilotprojekt veweigern würde unter Bezugnahme auf eine zugleich medizinische und auf die Berufsordnung für die Ärzte in Bayern bezogene Begründung (4)?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Pschiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-winfried-bausback/question/2016-09-13/272762
2) „Zeugenvernehmung mit Video. Eine wirksame Maßnahme des Zeugenschutzes.“ (Kriminalistik 7/99 S. 453 – 456)
3) https://antikorruption2014.jimdo.com/app/download/11986266599/Th+DSB+zu+Videodokumentation.pdf?t=1536557049
4) NEDOPIL (M) sah 2013 keine: https://www.wilfriedmeissner.de/pdf/2013-05-06_AW_Videographie_Professor-Dr-med-Nedopil.pdf
Sehr geehrter Herr M.,
ich nehme Bezug auf meine Antwort vom 4. Oktober 2016. Darin habe ich Ihnen gegenüber ausgeführt: „Auf Ihre weitere Frage teile ich Ihnen mit, dass in Bayern von Seiten der Justiz derzeit keine Pilotprojekte existieren, die Exploration von Probanden auf Video aufzuzeichnen. Es bestehen in Bayern auch keine derartigen Überlegungen.“
Diese Aussage bezog sich klar auf offizielle Projekte innerhalb der Justiz und des Justizressorts. Insoweit bleibe ich bei meiner damaligen Antwort. Was die zukünftige Diskussion angeht verweise ich Sie an den nun amtierenden Justizminister Georg Eisenreich.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Bausback