Warum erhalten Kinder die in Bayern wohnen, aber in einem anderem Bundesland zur Schule gehen kein kostenfreies, oder vergünstigtes Deutschlandticket?
Auszubildende, die Berufsschulen oder vergleichbare Bildungseinrichtungen in Bayern besuchen ODER ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, sofern für Sie nicht Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs besteht haben Anspruch auf das 29 Euro-Ticket. Schüler an leider nicht. Das ist nicht nachvollziehbar, vor allem weil ab 2025 der Abopreis steigen soll. Das ist für Familien eine starke Belastung.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Frage nach einem Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler ist unabhängig davon, ob das Kind in Bayern oder in einem benachbarten Land zur Schule gilt. Vor kurzem wurde das bayerische Schulwegkostenfreiheitsgesetz dahingehend geändert, dass die Belastungsobergrenze für Schüler ab der elften Jahrgangsstufe 320 € im Jahr beträgt. Damit sind die Kosten ebenfalls in der Größenordnung von 29 € pro Monat gedeckelt.
Das ermäßigte Deutschlandticket für 29 € richtet sich speziell an Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende, die oft keine vergleichbaren Vergünstigungen erhalten, wobei sie häufig auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind und in der Regel ein geringeres Einkommen haben. Da Schüler gerade durch das Schulwegkostenfreiheitsgesetz bereits eine Vergünstigung für den Schulweg erfahren, wurde mit dem ermäßigten Deutschlandticket für Auszubildende und Studierende eine Kostenerleichterung für diese Gruppe auf den Weg gebracht.
Im Hinblick darauf, dass das 29 € Ticket auch über den Schulweg hinaus einsetzbar ist, werde ich mich in dieser Legislaturperiode gerne für eine entsprechende Lösung einsetzen, die anstelle des Schülertickets ein Deutschlandticket ermöglicht. Dazu ist aber eine Verständigung mit der kommunalen Seite nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Bausback