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Winfried Bausback
CSU
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Frage von Ingrid R. •

Wie kann es sein, dass ihre CSU Kollegen ungestraft koruppte Maskengeschäfte machen könnten und es keinerlei Konsequenzen für sie hatte?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Entgegen Ihrer Annahme gab es für Abgeordnete, die im Fokus der sogenannten „Maskengeschäften“ stehen, durchaus Konsequenzen.

Dabei bitte ich um Verständnis, dass ich mich als Abgeordneter - aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz - grds. nicht zu noch anhängigen Strafverfahren äußere; dies gilt auch für die beim BGH anhängigen Verfahren im Zusammenhang mit Maskengeschäften.

Im Hinblick auf die im Zentrum dieser Verfahren stehende bundesrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung hat die CSU-Landtagsfraktion rechtspolitisch über einen Antrag gemeinsam mit den Freien Wählern Vorschläge einer grundlegenden Reform des entsprechenden Paragraphen 108 e StGB gemacht und die Staatsregierung aufgefordert, diese Vorschläge auf Bundesebene einzubringen (DRS. 18/17247 vom 15.7.2021). Dieser Antrag wurde mittlerweile vom Bayerischen Landtag beschlossen und wird künftig hoffentlich dazu beitragen, die Strafvorschrift - unabhängig vom Ergebnis der anhängigen Verfahren - zu schärfen.

Im Bereich des Abgeordnetenrechts hat die CSU-Landtagsfraktion unter meiner Federführung Vorschläge zu einer konsequenten Verschärfung des Nebentätigkeitsrechts gemacht, die nach intensiven Diskussionen und kleineren Ergänzungen auch mit den anderen Fraktionen im Dezember beschlossen wurde (Bayerisches Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. 24 /2021 vom 30.12.2021, S. 654 ff.).

Vermittlungsgeschäfte für Dritte gegenüber dem Staat sind damit Abgeordneten grds. untersagt. Gewinne (unzulässige Entgelte wie beispielsweise Vermittlungsprovisionen) müssen im Falle eines Verstoßes künftig - unabhängig von einer Strafbarkeit - an den Staatshaushalt abgegeben werden.

Alfred Sauter ist im Übrigen auf Druck der CSU Abgeordneten aus der Landtagsfraktion ausgetreten, Georg Nüßlein hat sein Bundestagsmandat aufgegeben.

Parteiintern wurden ebenfalls Konsequenzen gezogen: die Compliancekommission ist dabei, ein modernes Compliancesystem zu entwickeln und über die Satzung der CSU zu implementieren. Alle Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl haben im Übrigen eine Integritätserklärung unterzeichnet, die die Einhaltung der Maßstäbe des Verhaltenskodex der Partei und der Complianceregeln des Bundestages betrifft.

Ebenso wurde in Abstimmung mit allen Oppositionsparteien der Untersuchungsausschuss „Maske“ gebildet, der – im Gegensatz zum strafrechtlichen Aspekt der Gerichte und Staatsanwaltschaften – auch klären soll, welche weiteren Schritte zu unternehmen sind, um zweifelhafte Geschäfte dieser Art in der Zukunft zu unterbinden. Nachdem der Untersuchungsausschuss erst (Stand Ende Januar 2022) zum zweiten Mal getagt hat, und zur Zeit noch mit der Erhebung von Beweisakten beschäftigt ist, ist noch nicht abzusehen, welche weiteren Konsequenzen gezogen werden. Für solch eine Bewertung ist es noch zu früh. Die CSU-Fraktion ist jedoch an einer lückenlosen Aufklärung dieser Vorgänge interessiert und wird alles dafür unternehmen.

Die in Frage stehenden Geschäfte sind also nicht folgenlos geblieben. Aus der CSU heraus wurden klare Konsequenzen gezogen. Meinem Eindruck nach wurde sowohl auf der parlamentarischen Ebene wie auf Parteiebene deutlich konsequenter reagiert, als dies beispielsweise im Hinblick auf die Cum-Ex Geschäfte in der Hansestadt Hamburg für mich wahrnehmbar war.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Bausback

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