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Winfried Bausback
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Frage von Phillip S. •

Frage an Winfried Bausback von Phillip S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bausback,

immer wieder hört man vieles über die Vorratsdatenspeicherung und das ausspionieren durch die amerikanischen Behörden. Stets wird dazu gesagt, dass auf solche Daten ausschließlich im Fall eines Verdachtes auf Terroraktivitäten oder eines besonders schweren Verbrechens zugegriffen wird. Jetzt ist allerdings in Ansbach ein Mann zu 3 Monaten Haft verurteilt worden, weil er auf Facebook das Drogendezernat beleidigt habe. Die Informationen zu dieser Tat kamen von der US-Army. Siehe: http://www.sueddeutsche.de/bayern/ansbach-us-army-schwaerzt-linken-mitglied-wegen-facebook-poebeleien-an-1.3073092 Die Fragen jetzt: Ist es in Ordnung, dass die US-Army Facebook-Seiten ausspioniert und wegen eines leichtem Vergehens, die Daten an die Justiz weitergibt? Mir kommt es nicht so vor, dass Daten ausschließlich zur Bekämpfung von Terrorismus und besonders schweren Verbrechen benutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

P. Skowronek

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Skowronek,

auf Ihre über www.abgeordnetenwatch.de gestellte Anfrage über die Verwendung von im Rahmen der Verkehrsdatenspeicherung erhobenen Daten kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Bei der sog. Verkehrsdatenspeicherung handelt es sich primär um eine an die Betreiber öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste gerichtete Verpflichtung, Verkehrsdaten für einen gewissen Zeitraum verdachtsunabhängig vorzuhalten. Inhalte der Kommunikation werden davon nicht erfasst, sondern ausschließlich die äußeren Umstände der Kommunikation, also beispielsweise, wann und von welchem Anschluss aus mit welchem Anschluss kommuniziert wurde. Ein Zugriff auf die gespeicherten Daten ist den Strafverfolgungsbehörden nur möglich, wenn der Verdacht für eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht.

Was das von Ihnen geschilderte Verfahren vor dem Amtsgericht Ansbach anbelangt, so lässt sich der Presseberichterstattung entnehmen, dass seitens der US-Armee unter Vorlage eines Screenshots aus Facebook eine Strafanzeige gegen den Beschuldigten erstattet wurde. Sofern es sich um einen öffentlichen, für jeden Facebook-Nutzer zugänglichen Post handelte, hat die US-Army nur die Möglichkeiten genutzt, die jedermann in Deutschland offen stehen und ein wahrgenommenes, möglicherweise strafbares Verhalten angezeigt. Eine Nutzung von Verkehrsdaten durch die US-Army ist jedenfalls nicht ersichtlich, da es sich bei dem konkreten Post - also einem Kommunikationsinhalt - nicht um ein Verkehrsdatum handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL

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