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Winfried Bausback
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Frage von Claudia R. •

Frage an Winfried Bausback von Claudia R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Winfried Bausback,

Ihre Antwort vom 15.12.2015 habe ich zur Kenntnis genommen. Ich wollte weder eine auf einen Einzelfall bezogene Auskunft, noch wollte ich ein Eingreifen Ihrerseits in Gerichtsurteile. Mir ging es um Gesetzesverstöße innerhalb der Justiz, denen bis in die höchsten Ebenen nicht nachgegangen wird. Deshalb meine Frage vom 07.12.2015.
Auf Grund Ihrer Antwort, sowie weiterer Recherchen zum Thema habe ich jetzt weitere Fragen an Sie.

1. Warum verschweigen Sie bei der Zitierung von Art. 97 des GG den Abs. 1
>Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.<

2. Warum verschweigen Sie in diesem Zusammenhang Art. 20 des GG Abs. 3
>Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.<

3. Warum verleugnen Sie ihre ministeriale Aufgabe der Dienstaufsicht über die Justiz und den daraus sich ergebenden dienstaufsichtsrechtlichen Möglichkeiten um die Einhaltung von geltendem Recht in diesem Land durch die Justiz zu gewährleisten, wenn Missständen nach § 158 der Strafprozessordnung nicht abgeholfen werden kann.

Für eine baldige Beantwortung meiner Fragen, wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Rauter

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Rauter,

bezüglich Ihrer erneuten Anfrage teile ich Ihnen gerne mit, dass die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit gemäß Art. 97 Abs. 1 GG in meiner Antwort vom 15. Dezember 2015 nicht etwa verschwiegen wurde. So habe ich Ihnen bereits dargelegt, dass die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 1 GG festgeschrieben ist. Die in Art. 97 Abs. 1 GG verankerte Garantie der richterlichen Unabhängigkeit ist zudem Ausdruck des in Art. 20 Abs. 3 GG beinhalteten Rechtsstaatsprinzips. Insofern wurde der Art. 20 Abs. 3 GG in meiner Antwort ebenfalls nicht verschwiegen.

Gerne weise ich Sie erneut auf die Möglichkeit hin, sich jederzeit an die jeweils zuständigen Dienstaufsichtsbehörden zu wenden, sollten Sie das dienstliche Verhalten konkreter Personen überprüfen lassen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback

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