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Winfried Bausback
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Frage von Lothar K. •

Frage an Winfried Bausback von Lothar K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Bausback,

heute erhielt ich nicht zum ersten mal einen Anruf. Es meldete sich ein Herr von einer Rechtsanwaltskanzlei Poll. Er behauptete, dass ich einen Vertrag mit einem Gewinnspielunternehmen namens Eurowin abgeschlossen hätte, der zwischenzeitlich gekündigt sei aber für die vergangenen Monate noch Beträge offen seien und die Rechtsanwaltskanzlei mit der Beitreibung des Betrages beauftragt worden sei.
Solche Anrufe erhielt ich schon öfter. Einmal gab sich jemand als Mitarbeiter der Vollstreckungsstelle des Amtsgerichtes Hamburg aus. Die angezeigte Telefonnummer ergab, dass der Anruf aus München kam. Ich suchte im Internet und fand tatsächlich einen Rechtsanwalt Dr. Poll aber mit einer anderen Telefonnummer. Ein Anruf dort ergab, dass die Kanzlei Poll nicht mehr existieren würde und dort zwischenzeitlich eine andere Kanzlei eingezogen sei. Auch im amtlichen Rechtsanwaltsverzeichnis im Internet ist kein Rechtsanwalt Poll mehr zu finden. Es ist völlig klar, dass dieser Anruf ausschließlich in betrügerischer Absicht erfolgt ist um mich damit dazu zu bringen einen Betrag X zu bezahlen um eine gerichtliches Inkasso zu vermeiden.
Mein Problem ist, dass es keine Stelle gibt, an die ich mich wenden kann, die sich um solche Dinge kümmert. Als ich nach einem Anruf bei dem ich mutmaßlich mit einer Aktienanlage betrogen werden sollte die örtliche Polizeidienststelle aufsuchte wurde mir gesagt, dass der Anruf an sich nicht strafbar sei und man deshalb nichts tun könne. Strafbar wäre es erst wenn ich tatsächlich Geld bezahlt hätte und betrogen worden sei. Nur wenn dies passiert ist sind die Täter nicht mehr greifbar.
Das einzige was ich bei der momentanen Rechtslage tun kann ist die Bundesnetzagentur zu informieren weil ich nicht zugestimmt habe, dass ich angerufen werden darf.

Warum gibt es keine zentrale Anlaufstelle wo man solche Anrufe melden kann und wo dann versucht wird die Verantwortlichen zu ermitteln und ihnen das Handwerk zu legen?

Mfg

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kindermann,

herzlichen Dank für Ihre Frage! Zur Vorgehensweise bei Telefonanrufen in betrügerischer Absicht kann ich Ihnen die folgenden Auskünfte erteilen:

Sofern ein Anrufer sich zu Unrecht als Rechtsanwalt oder Mitarbeiter des Amtsgerichts ausgibt und Sie unter Täuschung über die tatsächlichen Um-stände und v.a. das Bestehen einer Forderung gegen Sie dazu bringen will, Geld zu bezahlen oder zu überweisen, so dürfte dies strafbar sein. Ein vollendeter Betrug liegt tatsächlich erst vor, wenn Sie das Geld bezahlt oder überwiesen haben. Strafbar ist aber auch der versuchte Betrug. Ein Versuch liegt bereits vor, wenn der unbekannte Anrufer Sie am Telefon mit falschen Angaben täuschen will. Die von Ihnen geschilderte Auskunft der örtlichen Polizeidienststelle erscheint daher leider nicht zutreffend.

Die Zuständigkeiten für die Entgegennahme von Strafanzeigen und die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen sind bundesrechtlich in der Strafprozessordnung geregelt. Eine Strafanzeige kann neben den Amtsgerichten, insbesondere bei den Staatsanwaltschaften oder Polizeidienststellen angebracht werden. Die letztgenannten Behörden sind verpflichtet, bei Vorliegen des Anfangsverdachts für eine Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL

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