Frage an Winfried Bausback von Guido L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Bausback,
ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 10.02.15 an Herrn Ludwig Niederberger (s.o.).
Sie betonen, dass "nur sehr wenige Bürgerinnen und Bürger mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet werden können".
Meine Fragen:
- Wenn es bei der Auswahl der zu Ehrenden sehr hohe Maßstäbe gibt: warum wurden ausgerechnet Ihre Partei- und Ministerkollegen Dr. Ludwig Spaenle (bayr. Wissenschafts- und Kultusminister) sowie der Leiter der Staatskanzlei, Dr. Marcel Huber, mit dem Bayrischen Verdienstorden ausgezeichnet? Welche besonderen Verdienste heben diese Beiden (nicht schlecht vom bayr. Steuerzahler Alimentierten) aus der Masse derjenigen, die vielleicht ebenfalls diesen Orden bekommen müssten (z.B. Ehrenamtliche und Lebensretter) hervor?
- Können Sie meinen Verdacht (keine Behauptung!), dass ein wesentliches Kriterium, warum ausgerechnet diese beiden Herren mit dem Bayrischen Verdienstorden ausgezeichnet wurden, wohl die uneingeschränkte Loyaliltät gegenüber dem derzeitigen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) ist, widerlegen (siehe hierzu auch meine Frage vom 17.12.14 an Horst Seehofer: http://www.abgeordnetenwatch.de/horst_seehofer-1480-77847.html (leider ignoriert Seehofer bis dato alle Fragen an ihn- trotz seiner Aussage "Näher am Menschen"; siehe http://www.csu.de/verbaende/kv/ingolstadt/mandatstraeger/ )?
- Warum wurde ausgerechnet Ludwig Spaenle ausgezeichnet?: Er gehört bekanntlich zum Kreis der "Selbstbediener" (Verwandtenaffäre wg. Beschäftigung der eigenen Ehefrau auf Kosten des bayr. Steuerzahlers bis zum Frühjahr 2013; siehe http://www.focus.de/politik/deutschland/affaeren-kabinettsmitglieder-zahlten-verwandten-1-3-millionen-euro_id_3913575.html )?
- Würden Sie Herrn Seehofer bitte einmal daran erinnern, dass mittlerweile 33 Fragen unbeantwortet sind?
In Erwartung Ihrer baldigen, selbstverständlich ehrlichen Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Guido Langenstück
Sehr geehrter Herr Langenstück,
zu Ihrer Anfrage vom 2. März 2015 kann ich Ihnen mitteilen, dass zwar jedes Kabinettsmitglied berechtigt ist, Vorschläge zur Auszeichnung von Bürgerinnen und Bürgern mit dem Bayerischen Verdienstorden vorzubringen. Die Entscheidung hierüber trifft allerdings der Ordensbeirat der Bayerischen Staatskanzlei.
Aus meinem Haus stammen regelmäßig nur ressortbezogene Vorschläge – d.h. vorgeschlagen werden Personen, die sich Verdienste aus dem Bereich der Justiz erworben haben.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback