Frage an Winfried Bausback von Claudia R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Winfried Bausback,
Ich beziehe mich auf Ihr Zitat:
Ich darf an dieser Stelle nochmals betonen, dass ich als bayerischer Justizminister einzelne Gerichtsentscheidungen nicht kommentiere und auch in Zukunft nicht kommentieren werde. Wie Ihnen bereits im Zusammenhang mit früheren Anfragen erläutert wurde, ist die verfassungsrechtliche Garantie der richterlichen Unabhängigkeit Voraussetzung dafür, dass die Bürger auf eine faire und unparteiische Rechtsprechung vertrauen können; für eine Einmischung der Politik in richterliche Entscheidungen lässt unser Grundgesetz - mit gutem Grund - keinen Raum.
Ist dieses Zitat, z. B. im Fall Mollath nicht eine Ausrede um mögliche Verfehlungen der Justiz zu decken?
Haben wir Bürger nicht das Recht, auch wenn vielleicht niemals mehr ein Gericht rechtskräftig darüber urteilen kann, zu erfahren ob die Vorwürfe des Herrn Mollath gegen die betreffende Bank berechtigt waren und einem begründeteten Anfangsverdacht nicht nachgegangen wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Rauter
PS: Ich stelle diese Frage weil meine Familie im Zusammenhang unter anderem eben wegen dieser Bank von Einrichtungen der bayer. Justiz schon abgewimmelt wurde. Begründung: Jeder Richter, Staatsanwalt, Ermittler etc. braucht ein Bankkonto. Und noch ein Satz aus dieser Richtung: Wer kein Geld für Anwalt und Prozess hat, muss halt auf sein Recht verzichten.
Sehr geehrte Frau Rauter,
zu Ihrer Nachfrage vom 01. September 2014 kann ich Ihnen mitteilen, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften selbstverständlich gesetzlich zu Ermittlungen von Amts wegen verpflichtet sind, wenn es einen Anfangsverdacht für strafrechtlich relevantes Verhalten im Sinne des § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung gibt. Im Übrigen möchte ich Sie nochmals und abschließend um Verständnis bitten, dass ich mich zu konkreten Einzelfällen nicht äußern werde.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL