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Winfried Bausback
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Winfried Bausback von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Bausback,

Herr M. W. schreibt im "Focus" (Heft 9 vom 24.02.2014, Seite 54) unter der Überschrift "Eigendynamik im Kopf" über Verhaltensausffälligkeiten bei einem Ihnen wohl bekannten Universitätsprofessor, der eine Abteilung für Forensische Psychiatrie im Universitäts-Klinikum Würzburg leitet.
Gegen den Mann werde ermittelt wegen "eines geradezu irrsinnigen Falls versuchter Kindesentziehung", wobei auch eine Begutachtung erfolgen soll, um "die Schuldfähigkeit des Gutachters" zu "klären".
Im Artikel heißt es, Sie hätten am 29. November 2013 davon erfahren und die Strafrechtsabteilung Ihres Ministeriums mit der Prüfung beauftragt "ob Gerichte und Staatsanwaltschaften über etwaige Gutachtensaufträge an Prof. K. informiert werden sollen".

Meine Fragen:
1. Was ist denn bei der "November-Prüfung" herausgekommen?
2. Wäre es aus Ihrer - juristischen und ministeriellen - Sicht sinnvoll, dem - Prof. K. begutachtenden - Gutachter und allen künftigen Gutachtern sonst abzuverlangen, das Explorationsgespräch vollständig zu videografieren, wie dies z.B. Prof. Dr. iur. G. (MdL, SPD) grds. offenbar auch für sinnvoll hält (vgl. Einlassungen vom 22.1. bzw. 14. 2.2014, Link 1) und wie es der - im zit. Artikel übrigens auch erwähnte - bekannte Facharzt Prof. Dr. med. N. N. (LMU München) meines Wissens praktiziert?
3. In einer "Phönix"-Sendung über das Scientology-System kam Prof.
N. zu Wort (3) mit der Anmerkung, daß Aussteiger ... "in ein Nichts
hinein" kämen. Daher interessiert mich, ob etwas bekannt ist zu einer
evtl. Kooperation des Prof. K. mit dem Geheimdienst einer GG fremden
Macht.

Mit frdl. Gruß
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt (Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie)a.D.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr/
Verein Anti-Korruption / Reformation 2014

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_dr_peter_paul_gantzer-1480-77954--f415017.html#q415017
2) ab min. 26:22: https://www.youtube.com/watch?v=XM86_ALcaFs

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meißner,

in Ihrer Anfrage vom 2. März 2014 sprechen Sie ein konkretes strafrechtliches Ermittlungsverfahren an. Sicherlich haben Sie dafür Verständnis, dass schon aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einem gegen Dritte geführten Ermittlungsverfahren erteilt werden können.

Ganz allgemein kann ich Ihnen mitteilen, dass Fachkompetenz und Persönlichkeit von Gutachtern in Gerichtsverfahren ein sehr wichtige Rolle spielen. Gerichte benötigen die fachliche Kompetenz von Sachverständigen zur Beurteilung gewisser Umstände, die sie ihrer juristischen Bewertung zugrunde legen müssen. Es ist deshalb ernst zu nehmen, wenn an der Fachkompetenz oder persönlichen Eignung von Sachverständigen Zweifel entstehen. Wichtig ist, diese Zweifel so gut wie möglich aufzuklären.

Die von Ihnen angesprochene Videoaufzeichnung des Explorationsgesprächs kann in manchen Fällen sicherlich sinnvoll sein. Dies kann jedoch nicht für alle Fälle gleichermaßen beurteilt werden, sondern erfordert eine Entscheidung im Einzelfall, bei der auch auf die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen Rücksicht genommen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL

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