Frage an Willi Brase von Rainer M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Brase,
ich spreche Sie als zuständigen Abgeordneten für meinen Wahlkreis und Mitglied im Ausschuss "Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung" zu einer innenpolitischen Frage an, die mich im Moment sehr bewegt. Beruflich bedingt, habe ich recht gute Informationen zur Informationstechnologie und so Manchem, was da auf politischer Ebene zum Thema Sicherheit läuft und vielleicht geplant ist.
So kenne ich eine immer wieder aufgestellte Behauptung, es gäbe einen s. g. Bundestrojaner, der heimlich die Bürger bespitzelt.
Jüngst hörte ich, dass vor diesem Hintergrund nur noch Sicherheitslösungen für die Bürger eingeführt werde sollen, die dem Staat das Mithören und Ausforschen ermöglichen würden. Hier gibt es so manche Lösung, die vermeintlich im Sinne der Bürger durch z. B. das BSI geführt entstehen.
Nach meiner Überzeugung kann aber nur eine Ende-zu-Ende Sicherheit den Bürger schützen! Dies bedeutet aber, dass nur der Bürger selbst die Hoheit über seine Schlüssel haben darf. Dies bedeutet andererseits auch, dass dann der Staat keine Hintertüre haben darf.
Hier scheinen sich jedoch aktuell Erwartungen an die modernen Technologien heraus zu bilden, von denen man vor 70 Jahren geträumt hätte. Für mich sind das jedoch Alpträume!
Technologien, wie der geplante elektronische Personalausweis sind verbrannt, wenn jemand nachweist, dass der Staat damit die Bürger überwacht, ohne dass diese es merken können!
Ich kann nur warnen: Finger weg vom Grundgesetz! Oder anders formuliert: Das GG zeigt uns den Handlungsrahmen, beachtet ihn! Die Väter und Mütter unserer Verfassung haben aus der Erfahrung des dritten Reiches Lehren gezogen und dieses GG nicht ohne Vernunft zu Basis unseres Landes gemacht!
Nun meine Frage: Was ist an diesen Gerüchten wahr? Oder anders formuliert die direkte Frage an Sie: Würden Sie einem Gesetz zustimmen, welches dem Bürger diese von mir angesprochene Hoheit nimmt?
Sehr geehrter Herr Moos,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen selbstverständlich gerne beantworten möchte.
Der Deutsche Bundestag hat am 19.12.2008 in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf über Personalausweise und den elektronischen Indentitätsnachweis sowie die Änderung weiterer Vorschriften beraten. Zukünftig wird die Ausweisfunktion um die biometrischen Daten des Gesichts und um zwei Fingerabdrücke erweitert -- letzteres geschieht ausschließlich auf Wunsch des Ausweisinhabers! Zukünftig wird auch der Onlineabruf von Passbildern aus dem Passregister für die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten möglich sein. Dafür gibt es klare gesetzliche Grundlagen. Voraussetzung dafür ist, dass die Passbehörde unerreichbar und der Ermittlungszweck für die zuständige Polizeivollzugsbehörde gefährdet wäre -- das ist der so genannte Eilfall.
Die Forderung des Koalitionspartners, Fingerabdrücke bei den Passbehörden nach Passausgabe dauerhaft in einer Datensammlung zu speichern, konnte die SPD-Bundestagsfraktion erfolgreich zurückweisen. Fingerabdrücke werden ausschließlich im Pass gespeichert; auch gibt es keine Befugnis zum Abgleich der in Pässen gespeicherten Fingerabdrücken in Fahndungsdateien.
Sehr geehrter Herr Moss, ich denke, dass die Politik und der Gesetzgeber alles tun müssen, um durch klare gesetzliche Grundlagen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu schützen. Die von Ihnen genannten Gerüchte sind mir nicht bekannt. Sollten Ihnen stichhaltige Beweise vorliegen, können Sie diese gerne bei mir im Wahlkreisbüro vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Brase