Frage an Willi Brase von Marvin Frédéric H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Brase!
Welche Länder gelten als sichere Dritt- bzw. als sichere Herkunftsländer für Asylsuchende?
Aus welchem Grund wird Menschen, die angeben, zuhause verfolgt (!) zu werden, "Heimaturlaub" in dieser Verfolgung gewährt, und was wird getan, um sämtliche illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhältigen Personen (die per definitionem zu Unrecht Asyl beantragt haben also) konsequent in solche Länder auszuweisen UND abzuschieben? Bis wann werden diese Maßnahmen umgesetzt sein?
Gruß aus Hilchenbach,
Marvin Holdinghausen
Sehr geehrter Herr Holdinghausen,
herzlichen Dank für Ihre Frage vom 13. September 2016, auf welche ich Ihnen antworten möchte.
Paragraph 29a des Asylgesetzes definiert die sicheren Herkunftsländer. Dazu zählen laut aktueller Gesetzgebung alle Länder der Europäischen Union sowie folgende Staaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien.
Die Rückkehrpolitik in Deutschland besteht aus vielen Einzelbereichen wie der freiwilligen Rückkehr, der Rückkehrförderung, der Reintegration, der Rückführung und der Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen durch ihren Herkunftsstaat.
Alle staatlichen Akteure haben in den vergangenen Monaten ihre Kooperation vertieft und ihre Anstrengungen im Bereich der Rückführung im Rahmen bestehender Koordinierungsgremien verstärkt. Ebenso ist die Förderung freiwilliger Rückreisen ausgebaut worden. Darüber hinaus entwickelt der Bund seine Rückführungspolitik gegenüber wichtigen Herkunftsstaaten weiter.
Ebenfalls hat die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Rückkehrfonds finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Seit dem Jahr 2014 ist der Europäische Rückkehrfonds ein Teil des gemeinsamen europäischen Asyl-und Migrationsfonds (AMIF). Dieser soll dazu beitragen, die migrationspolitischen Herausforderungen im Bereich der Rückkehr bewältigen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Brase