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Frage von Simone G. •

Frage an Willi Brase von Simone G. bezüglich Soziale Sicherung

Das Kindergeld ist im Januar erhöht wurden.
Es stellt sich bei ganz vielen Leuten die Frage, wem das Kindergeld gehört.
In vielen Familien gehört es dem Staat, denn bei den ALG2-
Beziehern wird das komplette Kindergeld und Unterhaltsgeld verrechnet.
Weiter bekommen minderjährige Kinder Rückzahlungen ins Haus geschickt, vom Arbeitsamt.
Auch wenn die Regelsätze erhöht wurden bleiben allein durch die 3% Erhöhung der Mehrwertsteuern vom Grundbedarf weitaus weniger zum Leben übrig.
Weiteres Thema ist der Kindergeldzuschlag.
Bei niedrigen Löhnen so denkt man, könne man Kindergeldzuschlag beantragen.
Aber sobald Kinder unterhaltsberechtigt sind, werden die Anträge noch nicht einmal entgegen genommen.
Es würde vielen Menschen nützen, wenn der Kindergeldzuschlag auch und gerade für diese Kinder genutzt werden könnte, denn es macht doch einiges aus, wenn man genau durch diesen Zuschlag bei den Ämtern und von der Grundsicherung weg käme.
Man spricht sehr viel von Kinderarmut in Deutschland, aber genau dort, wo solche Gelder hingehören, kommt es nicht an.
Wie ändert man es in Zukunft oder ist es nicht wirklich für Kinder gedacht?
Mit freundlichen Grüßen
Grote Simone

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Grote,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Kindergeld ist eine staatliche Geldleistung an die Erziehungsberechtigten und es ist richtig, dass es auf gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen und auf so genannte ALG II-Leistungen angerechnet wird. Das liegt daran, dass das Kindergeld in Deutschland zum größten Teil keine Sozialleistung ist; vielmehr ist es ein Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern. Das bedeutet, dass der Anspruch auf Kindergeld im Einkommenssteuergesetz niedergelegt ist. Nicht steuerpflichtige Personen finden den Rechtsanspruch auf Kindergeld im Bundeskindergeldgesetz.

Genau wie Sie hätte ich es gerne gesehen, dass das erhöhte Kindergeld nicht voll auf das ALG II angerechnet wird. Diese Ausnahme haben wir bereits bei der rot-grünen Vorgängerregierung gemacht, damit das Geld bei den Bedürftigsten – nämlich den Kindern – auch ankommt. Leider sind Vorhaben dieser Art mit dem Koalitionspartner CDU/CSU nicht umzusetzen. Sicherlich haben Sie in der Presse die despektierlichen Äußerungen über Hartz IV-Empfänger des Vorsitzenden der Jungen Union, Philipp Mißfelder, verfolgt – diese zeigen doch in deutlicher Weise, wie die Sichtweise unseres Koalitionspartners auf die von Ihnen geäußerten Punkte ist.

Nun zum Kinderzuschlag: Es geht aus Ihrer Anfrage für mich nicht eindeutig hervor, ob Sie ALG II (siehe oben) beziehen oder ob Sie einer Tätigkeit nachgehen. Der Kinderzuschlag ist für Eltern vorgesehen, die zwar mit eigenem Einkommen ihren (elterlichen) Bedarf abdecken, jedoch ohne den Kinderzuschlag wegen des Bedarfs der Kinder Anspruch auf Arbeitslosengeld II hätten.

Der Kinderzuschlag wurde zum 1. Oktober 2008 weiterentwickelt. Um mehr Familien mit dem Kinderzuschlag erreichen zu können, ist die Mindesteinkommensgrenze deutlich abgesenkt und einheitlich festgelegt worden. Die Anrechnung für Einkommen aus Erwerbstätigkeit wurde von 70 auf 50 Prozent abgesenkt. Neu eingeführt wurde ein Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen der Grundsicherung für jenen Personenkreis, der bei Beantragung von ALG II Anspruch auf Leistungen für einen Mehrbedarf hätte, also besonders für Alleinerziehende.

Sehr geehrte Frau Grote, leider kann ich ihre persönliche Situation nicht per Ferndiagnose beurteilen. Wenn noch weitere Fragen sind, würde ich Sie bitten, mit meinem Wahlkreisbüro Kontakt aufzunehmen, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

Mit freundlichen Grüßen

Willi Brase