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Frage von Ingo W. •

Frage an Willi Brase von Ingo W. bezüglich Sport

Sehr geehrter Herr Brase,

leider haben Sie auf keine einzige Frage geantwortet! Das zeigt mir und anderen Bürgern, wie sehr der Politiker Brase sie ernst nimmt.
Ich verschließe meine Augen vor "deutschen Problemen" nicht. Ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie für die wichtigen Dinge, nämlich die Sorgen und Anliegen Ihrer potentiellen Wähler kein offenes Ohr haben.

Ich bitte Sie hiermit nochmal um Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen,

Ingo Wiebelitz, Unglinghausen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wiebelitz,

in Deutschland gab es seit Mitte der 1980er nationale Tauglichkeitsrichtlinien für Luftfahrzeugführer. Diese Richtlinien wurden 2003 durch neu formulierte medizinische Anforderungen „JAR-FCL 3 deutsch“ abgelöst, die in mehrjähriger Arbeit von einem Gremium von über 40 Flugmedizinern aus mehr als 30 Ländern auf der Ebene der Joint Aviation Authorities (JAA) geschaffen wurden. In diesem Gremium waren u.a. der europäische Dachverband aller Aero Clubs und der internationale Dachverband der Privat- und Geschäftsflieger beteiligt. Vor Einführung der neuen Regelungen wurde von Seiten des Bundesverkehrsministeriums zusätzlich Einvernehmen u.a. mit den deutschen Luftsportverbänden hergestellt.
Grundsätzlich gilt die JAA-Vorschrift „JAR-FCL 3“ für alle Pilotenlizenzen, die absprachegemäß in allen EU-Mitgliedstaaten und darüber hinaus in allen Staaten, die FCL eingeführt haben, gegenseitig ohne zusätzliche Bedingungen anerkannt werden. Eine von Deutschland einseitig vorgenommene Änderung der Tauglichkeitsanforderungen „JAR-FCL 3 deutsch“ für die genannten Luftfahrzeugführer würde die gegenseitige europaweite Anerkennung dieser Lizenzen in Frage stellen.
Für Luftfahrzeugführer mit nationaler Lizenz – u.a. Privatflugzeugführer, Segelflieger und Ultraleicht-Flieger - wurden ebenfalls die Tauglichkeitsanforderungen nach „JAR-FCL 3 deutsch“ eingeführt. Die Alternative wäre gewesen, für diese Luftfahrer die früheren – vor 2003 gültigen – deutschen Tauglichkeitsregelungen weiterhin anzuwenden, mit der Konsequenz, dass es in Deutschland zwei unterschiedliche flugmedizinische Systeme mit unterschiedlichen administrativen Verfahren gegeben hätte. Eine solche Lösung hätte zur Verunsicherung bei den betroffenen Piloten und Flugärzten sowie zu erhöhten verwaltungstechnischen Kosten geführt. Aus diesem Grund wurde davon Abstand genommen.
Nach Auswertung einer Fragebogenaktion unter den EASA-Mitgliedsländern befinden sich insbesondere für den Bereich des Luftsports unterschiedliche Modelle im Stadium neuer Überlegungen. Welche Option letztendlich zum Tragen kommt, lässt sich derzeit nicht absehen. Tauglichkeitsanforderungen, wie sie z.T. von der „JAR-Kontra-Aktion“ favorisiert werden, können nicht im Vorgriff auf noch unbekannte zukünftige Kriterien rechtsverbindlich eingeführt werden. Ob die von Ihnen vorgeschlagene Delegation von Tauglichkeitsuntersuchungen an Allgemeinmediziner ohne besondere Fliegerarztausbildung zukünftig auf europäischer Ebene eingeführt werden kann, ist derzeit völlig ungewiss. Ich empfehle Ihnen jedoch, sich mit begründbaren Änderungswünschen an das JAA-Licensing Sub-Sectorial Team Mediacal zu wenden. Nähere Informationen finden Sie auf der offiziellen Internetseite der JAA ("http://www.jaa.nl" www.jaa.nl).

Mit freundlichen Grüßen

Willi Brase