Frage an Willi Brase von Frank Peter T. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
neben Ihrem Spitzenplatz bei Nebeneinkünften für Bundestagsabgeornete sind Sie mir wie sicherlich auch anderen Bürgern erstmals nennenswert durch Ihr erhebliches Engagement zur wirkungsgleichen Übernahme von Belastungen der Gesundheitsreform (hier: Praxisgebühr) auf Bundesbeamte aufgefallen. Sicherlich ist auch Ihnen bekannt, dass im Laufe der letzten ca. zwei Jahre für eine ständig steigende Zahl von Arzneimitteln ein Festbetrag eingeführt wurde. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte bei Verordnung von Medikamenten, die diesen Festbetrag um 30% und mehr unterschreiten, von Zuzahlungen befreit sind. Dies ist bis heute bei Bundesbeamten nicht der Fall. Ich bitte um Ihre Mitteilung, welche Aktivitäten Sie bis heute unternommen haben, damit auch dieser Vorteil wirkungsgleich für Bundesbeamte übernommen wird. Ich danke für eine baldige Antwort. Mit freundlichem Gruß, Frank P. Tigges
Sehr geehrter Herr Tigges,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. September, in der Sie die unterschiedlichen Regelungen bei der Zuzahlung zu Medikamenten für Bürger und Bundesbeamte ansprechen. Gerne nehme ich zu Ihrem Anliegen Stellung, möchte aber zuerst noch eine Klarstellung aussprechen.
Ich möchte Sie bitten, demnächst besser zu recherchieren, bevor Sie behaupten, ich läge auf einem Spitzenplatz bei Nebeneinkünften. Wie Sie auch auf meiner Homepage ( www.willi-brase.de ) nachlesen können, beziehe ich lediglich für meine Tätigkeit als DGB-Regionsvorsitzender nebenher noch ein Gehalt von 630,84 Euro monatlich.
In Absprache mit der Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion stellt sich folgender Sachverhalt dar: Im Beihilferecht gibt es naturgemäß zwar keine Zuzahlungen, aber Ihnen entsprechende Eigenbehalte. Nach meiner Kenntnis plant das Bundesministerium des Innern, für Arzneimittel, die nach § 31 Abs. 3 Satz 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der Gesetzlichen Krankenversicherung von der Zuzahlung befreit sind, Eigenbehalte entfallen zu lassen. Dies soll geregelt werden in der künftigen Bundesbeihilfeverordnung, für die zunächst eine gesetzliche Verordnungsermächtigung geschaffen werden muß, was im Referentenentwurf eines Dienstrechtsneuordnungsgesetz vorgesehen ist. Die bisherige Regelung des Beihilferechts nur durch Verwaltungsvorschriften (Beihilferichtlinien) hatte das Bundesverwaltungsgericht beanstandet. Mit einer Neuregelung kann im kommenden Jahr gerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Willi Brase