Frage an Willi Brase von Ulrike S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Brase,
bereits 2013 bat ich Sie um Unterstützung beim von der Politik viel zu lange vernachlässigten, gesundheitspolitischen Thema BORRELIOSE. Leider hat sich für die Patienten in der Zwischenzeit nichts verbessert. Das Aktionsbündnis gegen zeckenübertragene Infektionen Deutschland e. V. hat zum dritten Mal in Deutschland Aktionen initiiert, die auf die desolate Versorgungslage von vor allem an Spät-Borreliose erkrankten Menschen hinweisen. Nachzulesen hier:
http://onlyme-aktion.org/zeckenstich-borreliose-onlyme-aktion-org-brachte-erneut-patienten-auf-die-strasse/
Eine Online-Petition "Schutz für Patienten mit Borreliose und Co-Infektionen" wurde dem Bundesgesundheitsministerium und dem Petitionsausschuss vorgelegt. Der Text der Petition und viele Kommentare Betroffener sind hier nachzulesen:
https://www.openpetition.de/petition/online/schutz-fuer-patienten-mit-borreliose-und-co-infektionen
Meine Frage an Sie lautet: Sind Sie bereit, sich für die Belange von Borreliose - Patienten einzusetzen und den Petitionstext und die Petition zu unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Schneider
Sehr geehrte Frau Schneider,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Mai 2015, auf welche ich Ihnen gerne antworten möchte.
Das wichtige Thema Zeckenstich-Borreliose begegnet mir regelmäßig in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern. Daher freue ich mich sehr über Ihre Initiative und Ihr Engagement.
Dennoch muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Ihre Petition auf einer privaten Petitionsseite gestartet wurde. Der Deutsche Bundestag besitzt jedoch eine eigene Petitionsplattform, auf welcher in einem vorgegebenen und abgestimmten Verfahren, jederzeit Petitionen an das Parlament gerichtet werden können. Daher kann ich Sie nur ermuntern, Ihre Petition dort erneut zu stellen und das ordentliche Verfahren des Deutschen Bundestages zu durchlaufen. Eine Eingabe von einer privaten Petitionsseite findet leider keine Berücksichtigung des zuständigen Petitionsausschusses.
Darüber hinaus empfehle ich Ihnen, Ihr Anliegen an die Interessenvertreter der Patientinnen und Patienten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) heranzutragen. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er entscheidet u. a. über den Leistungskatalog der Krankenkassen und die Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.g-ba.de/ .
Mit freundlichen Grüßen
Willi Brase