Frage an Willi Brase von Norbert S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Guten Tag, Herr Brase!
In letzter Zeit gab es wieder vermehrt zweifelhafte Kampagnen gegen die sogenannte "E-Zigarette" in den Medien. z.B. Frontal21 http://ig-ed.org/2015/04/fragen-an-frontal21/
Auch hat sich das BfR umstritten zu Wort gemeldet: http://ig-ed.org/2015/04/irrefuehrendes-gutachten-des-bfr-und-die-antwort-eines-wissenschaftlers/
Das legt den Schluss nahe, dass demnächst die Umsetzung der TPD auf der Tagesordnung Ihres Ausschusses (EL) stehen dürfte.
Werden Sie sich die Zeit nehmen, alle Argumente genau zu prüfen?
Also auch die Empfehlungen von Experten wie Clive Bates: http://ig-ed.org/2015/03/dampfen-fuer-entscheider/
Oder vertrauen Sie voll und ganz der vermeintlichen Objektivität und Kompetenz von BfR, der WHO-Kollaborationsstelle im DKFZ etc.?
Mit freundlichem Gruß.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 28. April 2015, auf welche ich Ihnen sehr gerne antworten möchte.
Ende April hat Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vorgelegt. Dieser beinhaltet, die Abgabe und den Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas an Kinder und Jugendliche zu verbieten.
Neueste Studien belegen, dass die so genannten "Liquids" der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schaden - unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht. Gerade in Wachstumsphasen geht von ihnen eine große Gefahr für die inneren Organe und im Speziellen für die Lunge aus.
Die gesundheitlichen Folgen von Nikotinkonsum sind gut erforscht. Bei den nikotinfreien E-Zigaretten und E-Shishas liegen nunmehr entsprechende Bewertungen vor, u. a. vom Bundesinstitut für Risikobewertung, vom Deutschen Krebsforschungszentrum und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Demnach entstehen beim Dampfen sowohl von nikotinhaltigen als auch nikotinfreien E-Zigaretten Carbonylverbindungen, darunter Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd, die Krebs auslösen können. Nicht zuletzt könnte der anfängliche Gebrauch von vermeintlich harmlosen nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige E-Zigaretten oder herkömmliche Tabakzigaretten umzusteigen.
Um Kinder und Jugendliche wirksam vor Tabakkonsum zu schützen, sieht das Jugendschutzgesetz (JuSchG) klare Regelungen zu Tabakwaren vor: Nach § 10 JuSchG dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. Zudem bestimmt § 10 JuSchG, dass in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen nicht gestattet werden darf. Allerdings handelt es sich bei E-Zigaretten und E-Shishas, bei denen sogenannte Liquids verdampfen, nicht um "Tabakwaren" im Sinne des § 10 JuSchG. Insofern greifen die strikten Abgabe- und Rauchverbote des Jugendschutzgesetzes bislang nicht. Dies soll nun geändert werden.
Ein vollständiges Verbot von E-Zigaretten und E-Shishas ist aktuell nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Brase