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Frage von Heinz H. •

Frage an Willi Brase von Heinz H. bezüglich Verkehr

Die DVD und ich kritisieren die Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen, denn er verstößt gegen wichtige Datenschutzprinzipien.

1.) Warum soll die Maut überhaupt elektronisch kontrolliert werden? Nachbarländer haben Mautsysteme und setzen auf Papiervignetten und Polizeikontrollen ohne aufwendige Datenbanken und flächendeckendes Überwachungssystem (Reinhard Linz)

2.) Kennen Sie folgende Situation zu diesem automatisiertem Kontrollsystem? Autofahrer, die nur Kreis- und Landstraße nutzen, müssen überprüfbar sein, wenn sie die Maut zurück haben wollen. Dazu sollen Kennzeichen, Fotos, Zeit und Ort der Straßennutzung für bis zu 13 Monate gespeichert werden. Der geplante Einsatz der Maut zur automatisierten Überwachung der Bürger wird aus dem Widerspruch deutlich: Die Kontrolle von Rückzahlungsansprüchen ist überflüssig, weil für Inländer die Gesamtbelastung für Maut und Steuersenkung unverändert bleiben soll: Wer Maut zahlt, dessen KFZ-Steuer wird in gleicher Höhe gesenkt und wer keine Maut zahlt, bekommt keine Steuersenkung. Warum sollte dann jemand eine Rückzahlung der Maut beantragen?" (Frank Spaeing)

3.) Wie stehen Sie dazu, dass Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, und der Berufsverband der Kriminalbeamten gefordert haben, der Polizei Zugriff auf die Bewegungsdaten zu gewähren. Ist Ihnen in diesem Zusammenhang die rückläufige Kriminalstatistik des BKA ohne DVS und sonstige Überwachungsautomation bekannt? [1]

4.) Ist Ihnen kein Fall bekannt, in dem strenge Zweckbindung im Gesetz durch spätere Gesetzesänderung aufgeweicht wurde? Befürchten Sie nicht, dass die Zweckbindung der Mautdaten im Gesetzentwurf später aufgeweicht wird?

5.) Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass dem Gesetzesentwurf jegliche Regelungen zur Datensicherheit fehlt?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

[1]: http:// bit.ly/1s89UA0 (S 19 und 20)

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hiekmann,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.

Der vom Bundesverkehrsminister vorgelegte Entwurf eines Infrastrukturabgabegesetzes (allgemein: Pkw-Maut) befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien. Anschließend werden die parlamentarischen Beratungen zeigen, in wie weit noch Änderungsbedarf besteht.

Der Entwurf sieht vor, dass die Infrastrukturabgabe als elektronische Vignette (E-Vignette) erhoben wird. Die Fahrberechtigung wäre demnach mit dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft.
Da Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw oder Wohnmobilen bereits über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer zur Finanzierung des Bundesfernstraßennetzes beitragen, werden laut des Entwurfs in das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerentlastungsbeträge aufgenommen. Für Halter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen sollen keine Mehrbelastungen entstehen.
Der Zeitplan des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, dass die Gesetze zur Schaffung der neuen Infrastrukturabgabe sowie zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zeitnah verabschiedet werden. Nach der technischen Implementierung in den Jahren 2015 und 2016 soll die Infrastrukturabgabe im Jahr 2016 finanzwirksam werden.

Die Erfassung von Nummernschildern verstößt aus Sicht von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich nicht gegen den Datenschutz. Jedoch geht es bei den Plänen um die sensiblen Daten von 40 Millionen deutschen Autofahrern. Eine mögliche Weitergabe zur Kontrolle an eine Behörde ist aus meiner Sicht problematisch. Daher werde ich mich dafür einsetzen, dass bei der Umsetzung mindestens die hohen datenschutzrechtlichen Standards der Lkw-Maut gelten werden.

Wie Sie richtig angemerkt haben, hat der scheidende Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke vorgeschlagen, die Mautdaten „in besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität auch für die Aufklärung von Straftaten nutzbar zu machen“. Dieser Anregung widersprach der Bundesverkehrsminister jedoch bereits Anfang November gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Das kommt überhaupt nicht in Frage. Die Mautdaten werden ausschließlich für die Mautentrichtung aufgenommen und unter keinen Umständen anderen Zwecken zur Verfügung gestellt, auch nicht dem Bundeskriminalamt oder anderen Sicherheitsbehörden." (Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/verkehrsminister-gegen-bka-praesident-dobrindt-verweigert-mautdaten-zur-verbrechensbekaempfung-1.2201360) Ebenso soll in dem vorgelegten Gesetzentwurf folgender Satz enthalten sein: „Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig."

In den kommenden Beratungen zur Pkw-Maut im Deutschen Bundestag werde ich darauf achten, dass die entscheidenden Fragen nicht aus dem Fokus geraten. Zunächst müssen sich jetzt jedoch die Ressorts der Bundesregierung zum vorgelegten Referentenentwurf des Bundesverkehrsministers äußern. Am Ende entscheidet der Deutsche Bundestag. Für die Beratung des endgültigen Gesetzentwurfs wird sich das Parlament die dafür nötige Zeit nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Brase