Frage an Willi Brase von Wilfried J.
Hallo Willi,
leider mußte ich das unpassende Thema wählen. Trotzdem: bitte denke darüber nach was die Genossin Nahles vor hat. Diese Einschränkung des Streikrechts verstößt gegen alle freiheitlichen Grundgedanken. Ich selbst erinnere mich daran wie lange um das Streickrecht gekämpft werden mußte. Heute, 2014, will ausgerechnet die SozialePD dieses Recht einschränken. Es ist dir klar wer zuletzt die Rechte des deutschen Bürgers derart eingeschränkt hat??? Zur Erinnerung: Streikrecht ist vollumfänglich ein legitimes Mittel bei Lohnverhandlungen. Und das bleibt wie es ist !! Ihr wundert euch bestimmt weshalb die Rechten ohne Parteiwerbung so einen Zulauf haben. Ihr macht die Werbung für sie !!! Meine Frage: wie stehst du zu dieser Gesetzesvorlage?
Wilfried Jakob, Mitstreiter zu Beginn deiner Karriere und Ehem.SPD Mitglied, noch Gerwerksch.Mitglied, Betriebsrat RWE, Ehem.DGB Mandat Rat St.Siegen.
Sehr geehrter Wilfried Jakob,
herzlichen Dank für Ihre Frage, auf welche ich Ihnen sehr gerne antworten möchte.
Ich kann Ihre Besorgnis bezüglich des Gesetzvorhabens zur Tarifeinheit sehr gut verstehen. Um es deutlich zu sagen: Es soll und darf keine Einschränkung des durch das Grundgesetz garantierten Streikrechts geben. Im Gegenteil: Es geht um eine Stärkung des Prinzips der Tarifautonomie.
Im Koalitionsvertrag wurde daher Folgendes vereinbart:
„Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.“
Der entsprechende Gesetzentwurf liegt nun vor und geht in den nächsten Wochen in die Ressortabstimmung. Dieser sieht ausdrücklich keine Einschränkung des durch das Grundgesetz garantierten Streikrechts vor, auch die Existenz kleiner Gewerkschaften wird nicht in Frage gestellt oder behindert. Im Streitfall sollen aber die Mehrheitsverhältnisse konkurrierender Gewerkschaften darüber entscheiden, welcher Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Betriebes Gültigkeit besitzt.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie – also Tarifverhandlungen frei von staatlicher Einflussnahme zu führen - erhalten werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Brase